Gesetzliche Krankenversicherung: Kommende Beitragserhöhung wird nicht mitgeteilt

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München (ots) –

– Aussetzung der individuellen Informationspflicht hat negative Konsequenzen für Verbraucher*innen
– Bis zu 293 Euro Sparpotenzial durch Krankenkassenwechsel für gesetzlich Versicherte

Mehr schlechte Nachrichten für 74 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland. Vergangene Woche hat der Bundestag das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Dadurch wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag zum 1.1.2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent steigen. Parallel wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angehoben. Somit kommen auf gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen Zusatzkosten von bis zu 233 Euro jährlich zu.

Bisher unbeachtet: Gesetzlich Versicherte sollen anders als bisher nicht mehr per Brief persönlich über die Beitragserhöhung ihrer Krankenkasse informiert werden. Konkret wird die Pflicht der Krankenkassen zur Versendung eines gesonderten Informationsschreibens bei einer Beitragserhöhung bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt.

“Das ist ein schwerer Eingriff in die bisher geltenden Wettbewerbsgrundsätze der Krankenkassen und kann bei Versicherten zu einem Vertrauensverlust führen”, sagt Dr. Daniel Güssow, Managing Director Gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24.

Aussetzung der individuellen Informationspflicht hat negative Konsequenzen für Verbraucher*innen

Folgen für Versicherte: Ganz unmittelbar entfällt eine wichtige Informationsquelle für Versicherte. Sie werden nun im Januar 2023 trotz einer Beitragserhöhung keine persönliche und schriftliche Information ihrer Kasse erhalten.

“In dem Moment, in dem die Beiträge ein Rekordniveau erreichen, fehlt die wichtigste Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, sich transparent über ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag informieren zu lassen”, sagt Dr. Daniel Güssow.

Das bisher verpflichtende Informationsschreiben an die Versicherten enthielt nicht nur Informationen über die Beitragsanpassungen der jeweiligen Krankenkasse, sondern stellte auch den durchschnittlichen Zusatzbeitrag eindeutig heraus. Damit sollte sichergestellt werden, dass Versicherte Wechselmöglichkeiten erkennen und wahrnehmen. Diese Transparenz fällt weg.

Zusätzlich ist zu befürchten, dass durch die Aufhebung der gesonderten Informationspflicht die finanziellen Belastungen für die Versicherten sogar noch steigen werden. Das Vorhaben setzt einen Anreiz für alle gesetzlichen Krankenkassen, den Beitragssatz unmittelbar auf das maximal mögliche Maß anzuheben, da Kund*innen nicht individuell über die Anpassung informiert werden müssen.

Bis zu 293 Euro Sparpotenzial durch Krankenkassenwechsel für Versicherte

“Versicherte sollten unbedingt die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen”, sagt Dr. Daniel Güssow. “Durch die deutlichen Unterschiede zwischen den Beiträgen sparen Arbeitnehmer*innen bei einem Wechsel bis zu 293 Euro jährlich. Einige Krankenkassen haben CHECK24 bereits bestätigt, dass ihr Zusatzbeitrag auch im neuen Jahr unterhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegen wird. Ein Wechsel lohnt sich somit.”

CHECK24 stellt die Beiträge und Zusatzleistungen von mehr als 60 allgemeinzugänglichen gesetzlichen Krankenkassen dar. Darüber hinaus haben Kunden*innen die Möglichkeit, im CHECK24 Versicherungscenter einfach und schnell ihre gesetzliche Krankenkasse zu hinterlegen, um unmittelbar eine Einschätzung zum Sparpotenzial oder Leistungsverbesserungen zu erhalten. Sollte sich der Beitrag bei einer hinterlegten Krankenkasse ändern, informiert CHECK24 die Kund*innen.

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige Hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften, über 75 Pauschalreiseveranstaltern und Dienstleistern aus ca. 70 Kategorien das für sie passende Angebot. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Zur CHECK24 Gruppe gehört auch die C24 Bank. CHECK24 hat seinen Hauptsitz in München und ist an 18 weiteren Standorten in Deutschland vertreten.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission “Key Principles for Comparison Tools” enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de Daniel Friedheim, Director Public Relations,
Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

Quelle:Gesetzliche Krankenversicherung: Kommende Beitragserhöhung wird nicht mitgeteilt


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