Gesetzliche Rentenversicherung: Höhere Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten bleibt

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Berlin (ots) –

Auch 2022 bleibt es bei der erhöhten Hinzuverdienstgrenze für vorgezogenen Altersrenten. Sie liegt im nächsten Jahr bei 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente.

Für 2020 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bereits auf 44.590 Euro und für 2021 auf 46.060 Euro erhöht worden. Der Gesetzgeber reagierte damit auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen.

Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt erleichtert werden.

Pressekontakt:

Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de

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