Gleichbehandlung: Urteil mit Signalwirkung / Kommentar von Alexander Huber

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Freiburg (ots) –

Ex-Bürgermeisterin Siemes-Knoblich hat erfolgreich gegen die Stadt Müllheim wegen Diskriminierung geklagt. Ihr Vorgänger wie ihr Nachfolger waren in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft worden.

Wurde der Müllheimer Ex-Bürgermeisterin eine bessere Entlohnung verwehrt, weil sie eine Frau ist? Die Motivation der Stadträtinnen und -räte, die Ende 2011 die Entscheidung über die niedrigere Besoldungsgruppe für sie getroffen hatten, bleibt nach wie vor unklar. Das Freiburger Verwaltungsgericht hat aber offensichtlich keine triftigen Argumente erkennen können, die die schlechtere Bezahlung gerechtfertigt und so die Vermutung einer Diskriminierung entkräftet hätten. Das Freiburger Urteil wäre auch ein wichtiges Signal für die Kommunalpolitik insgesamt. Zu sagen, dass Frauen in den Chefetagen baden-württembergischer Rathäuser unterrepräsentiert sind, ist noch eine milde Untertreibung.

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Badische Zeitung
Anselm Bußhoff
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Quelle:Gleichbehandlung: Urteil mit Signalwirkung / Kommentar von Alexander Huber


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