HU: Gasbetriebene Fahrzeuge vor der Prüfung auftanken / TÜV Rheinland: Prüfkriterien bei Benzinern, E- oder Hybrid-Fahrzeugen nahezu gleich / Mehrkosten für Halter von gasbetriebenen Autos

0
8

Köln (ots) – Neufahrzeuge müssen erstmals nach drei Jahren und danach im Zweijahresintervall zur Hauptuntersuchung (HU). Dabei haben es die Prüfer von TÜV Rheinland und ihre Kollegen bereits seit Jahrzehnten nicht ausschließlich mit Benzinern oder Dieselautos zu tun. Ein Großteil der alternativ betriebenen Fahrzeuge stellt weder ihre Besitzer noch die Prüfer bei der HU vor besondere Anforderungen. “Da der Antriebsstrang nur rund zehn Prozent eines Fahrzeugs ausmacht, brauchen wir keine gesonderten Experten für beispielsweise Elektroantriebe. Die Grundlagen beherrschen unsere Prüfer ohnehin”, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Fahrzeugdaten würden per HU-Adapter ausgelesen und die Prüfkriterien unterschieden sich kaum. Somit sind auch die HU-Kosten bei Elektro-, Hybrid-, Benzin- oder Dieselfahrzeugen identisch. Für die Besitzer von gasbetriebenen Fahrzeugen gilt dies jedoch nicht.

Gesonderte Gasprüfung

Da flüssig- oder erdgasangetriebene Fahrzeuge sowohl einen Gas- als auch einen Benzintank besitzen, aber beides in einem Motor verbrannt wird, zählen sie nicht als Hybrid. In diese Klasse gehören ausschließlich Modelle, die über zwei Kraftstoffspeicher und zwei Motoren beziehungsweise Antriebsstränge verfügen. Da die Gasanlagen bei der HU gesondert vor allem auf Dichtigkeit untersucht werden, entstehen für die Halter Mehrkosten von 26,10 Euro pro Termin. Der Experte gibt einen weiteren wichtigen Hinweis: “Wir mussten schon Besitzer zurückschicken, da sie praktisch mit leerem Gastank zu uns gekommen sind. Um die Gasprüfung durchführen zu können, muss der Tank mindestens halbvoll sein.”

Langsame Entwicklung

Der Anteil der alternativ betriebenen Fahrzeuge ist nach wie vor gering. “Am häufigsten haben wir es mit Hybriden zu tun”, so Rechtien und spiegelt mit dieser Beobachtung die offiziellen Zahlen wider. Laut Kraftfahrt-Bundesamt sind rund 1,1 Prozent der 65,8 Millionen in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge Hybride. Gasbetriebene Fahrzeuge haben einen Marktanteil von knapp einem Prozent, E-Fahrzeuge trotz steigender Verkaufszahlen von 0,3 Prozent. Mit insgesamt rund 500 Pkw ist der Anteil der wasserstoffbetriebenen Fahrzeuge verschwindend gering.

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Quelle:HU: Gasbetriebene Fahrzeuge vor der Prüfung auftanken / TÜV Rheinland: Prüfkriterien bei Benzinern, E- oder Hybrid-Fahrzeugen nahezu gleich / Mehrkosten für Halter von gasbetriebenen Autos


Importiert mit WPna von Tro(v)ision

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.