Inflationsrate im Januar 2024 bei +2,9 % / Inflationsrate schwächt sich zu Jahresbeginn ab

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WIESBADEN (ots) –

Verbraucherpreisindex, Januar 2024

+2,9 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

+0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Januar 2024

+3,1 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

-0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Januar 2024 bei +2,9 %. Im Dezember 2023 hatte die Inflationsrate bei +3,7 % gelegen, im November 2023 bei +3,2 %. Niedriger als im Januar 2024 war die Inflationsrate zuletzt im Juni 2021 (+2,4 %). “Die Inflationsrate hat sich zu Jahresbeginn abgeschwächt”, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. “Die Preissituation bei den Energieprodukten entspannt sich sichtlich und der Preisauftrieb für Nahrungsmittel verlangsamt sich weiter. Er liegt aber weiterhin über der Gesamtteuerung”, so Brand. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2024 gegenüber dem Vormonat Dezember 2023 um 0,2 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 2,8 % gegenüber Januar 2023

Trotz wegfallender Preisbremsen für Energieprodukte und die auf die Preise für fossile Brennstoffe wirkende CO2-Preis-Erhöhung von 30 auf 45 Euro pro Tonne lagen die Energiepreise im Januar 2024 um 2,8 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats, was sich dämpfend auf die Inflationsrate auswirkte.

Die Preise für Haushaltsenergie gingen von Januar 2023 bis Januar 2024 um 3,4 % zurück. Auch Kraftstoffe verbilligten sich im gleichen Zeitraum um 2,0 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen für feste Brennstoffe (-13,9 %), für Heizöl (-9,3 %), für Strom (-6,8 %) und für Erdgas (-6,2 %) profitieren. Fernwärme war im Januar 2024 dagegen 13,3 % teurer als ein Jahr zuvor.

Nahrungsmittel verteuerten sich um 3,8 % gegenüber Januar 2023

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Januar 2024 um 3,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Obwohl sich der Preisanstieg für Nahrungsmittel seit April 2023 verlangsamt hat (Dezember 2023: +4,6 %; November 2023: +5,5 %; Oktober 2023: +6,1 %), liegt er immer noch über der Gesamtteuerung. Von Januar 2023 bis Januar 2024 wurden vor allem Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+10,7 %) teurer. Auch für Obst (+10,2 %) und für Gemüse (+8,0 %) sowie für Brot und Getreideerzeugnisse (+5,4 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar mehr bezahlen. Dagegen waren Molkereiprodukte (-4,6 %) sowie Speisefette und Speiseöle (-9,1 %) günstiger als ein Jahr zuvor. Im Einzelnen waren teilweise gegenläufige Preisentwicklungen beobachtbar, zum Beispiel merkliche Preisrückgänge bei Sonnenblumenöl, Rapsöl und Ähnlichem (-21,6 %) sowie bei Butter (- 17,5 %) gegenüber einem starken Preisanstieg bei Olivenöl (+46,0 %)

Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +3,4 %

Im Januar 2024 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +3,5 % und die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie bei +3,4 %. Diese Kenngrößen verdeutlichen auch, dass die Teuerung in anderen Güterbereichen weiterhin hoch ist und über der Gesamtteuerung liegt. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex ohne Nahrungsmittel und Energie gegenüber dem Vorjahresmonat, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, hatte sich leicht abgeschwächt und lag bereits seit November 2023 unter der Vier-Prozent-Marke.

Waren verteuerten sich gegenüber Januar 2023 um 2,3 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Zeitraum von Januar 2023 bis Januar 2024 um 2,3 %, wobei sich Verbrauchsgüter und Gebrauchsgüter ebenfalls um jeweils 2,3 % verteuerten. Überdurchschnittlich teurer wurden neben den Nahrungsmitteln alkoholfreie Getränke (+7,4 %) sowie alkoholische Getränke und Tabakwaren (+6,2 %).

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 3,4 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Januar 2024 um 3,4 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Das bereits seit Mai 2023 gültige Deutschlandticket dämpfte auch im Januar 2024 den Preisanstieg bei Dienstleistungen. Insbesondere verbilligten sich die kombinierten Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches (-23,3 % gegenüber Januar 2023). Weiterhin bedeutsam für die Preisentwicklung bei Dienstleistungen waren die Nettokaltmieten, die mit +2,1 % ebenfalls dämpfend wirkten. Einige andere Preise für Dienstleistungen erhöhten sich jedoch überdurchschnittlich und wirkten sich somit erhöhend auf die Inflationsrate aus, unter anderem die Preise für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen (+7,8 %), für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+7,4 %) und für Gaststätten (+6,6 %).

Preise für Pauschalreisen, Bekleidung und Schuhe sanken deutlich binnen Monatsfrist

Im Vergleich zum Dezember 2023 stieg der Verbraucherpreisindex im Januar 2024 um 0,2 %. Teurer wurden Gaststättendienstleistungen (+2,2 %), unter anderem begründet durch das Ende der befristeten Mehrwertsteuersenkung für Speisen. Preise für Nahrungsmittel insgesamt stiegen im Vergleich zum Vormonat um 0,8 %. Teurer wurde hier vor allem frisches Gemüse (+5,8 %). Die Preise für Energie insgesamt stiegen im Januar 2024 gegenüber dem Vormonat etwas deutlicher um 1,2 %. Den Preisanstiegen unter anderem bei Erdgas (+2,3 %) und bei Kraftstoffen (+1,0 %) standen auch Preisrückgänge bei leichtem Heizöl (-1,5 %) und bei Strom (-0,8 %) gegenüber. Darüber hinaus gingen saisonbedingt die Preise für Pauschalreisen (-15,8 %), für Bekleidungsartikel (-5,9 %) und für Schuhe (-3,5 %) deutlich zurück.

Methodische Hinweise:

Seit Anfang Mai 2023 wird das “Deutschlandticket” im Verbraucherpreisindex berücksichtigt und führte im Mai 2023 zu Preissenkungen im öffentlichen Regional- und Personennahverkehr. Auch im Januar 2024 wirkte sich das Deutschlandticket preisdämpfend insbesondere auf den Güterbereich der Dienstleistungen aus. Auswirkungen auf die aktuellen Ergebnisse haben noch andere Maßnahmen aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung, die insbesondere den Energiepreisanstieg begrenzen sollen. Eine Übersicht mit Erläuterungen zu den unterschiedlichen Entlastungsmaßnahmen und der Wirksamkeit auf den Verbraucherpreisindex ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI. Diese Unterschiede (Erfassungsbereich, Methodik und Gewichtung) erklären die Abweichungen zwischen VPI und HVPI für Deutschland. Hierzu sind Erläuterungen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes und ein Methodenpapier verfügbar.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen. Darüber hinaus bietet das Preis-Kaleidoskop einen Überblick über die Preisentwicklung und die Gewichte verschiedener Güter.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse sind über die Tabellen Verbraucherpreisindex (61111-0004) und (61111-0006) sowie Harmonisierter Verbraucherpreisindex (61121-0002) und (61121-0006) in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. (61111-0006) und (61121-0006) enthalten unter den Sonderpositionen VPI- und HVPI-Ergebnisse, die zur Messung der sogenannten “Kerninflation” verwendet werden. Über Preisveränderungen für einzelne Nahrungsmittel informiert die Tabelle “Verbraucherpreisindex – Preisentwicklung für Nahrungsmittel”.

Für die Inflation in der Eurozone wurden von der europäischen Statistikbehörde Eurostat vorläufige Ergebnisse für Januar 2024 veröffentlicht (verfügbar im Eurostat-Internetangebot unter News > Euro indicators).

Die Ergebnisse zum Verbraucherpreisindex sind auch im Dashboard Deutschland (www.dashboard-deutschland.de) verfügbar. In diesem Datenportal bündelt das Statistische Bundesamt hochaktuelle Indikatoren der amtlichen Statistik und weiterer Datenanbieter zu den Themen Wirtschaft und Finanzen sowie Gesundheit und Mobilität. Mit dem “Pulsmesser Wirtschaft” steht dort auch ein Tool zur Konjunkturbeobachtung in Echtzeit bereit.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Verbraucherpreise,
Telefon: +49 611 75 4777
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

Quelle:Inflationsrate im Januar 2024 bei +2,9 % / Inflationsrate schwächt sich zu Jahresbeginn ab


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