Klagen für “Saubere Luft”: Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Mainz und Stand der Durchsetzung der Diesel-Fahrverbote in Frankfurt – Presse- und Fototermin

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Berlin (ots) – Verwaltungsgericht Mainz verhandelt am 24. Oktober Klage der Deutschen Umwelthilfe – Nach der positiven Entscheidung des VG Wiesbaden zu Frankfurt hält die DUH auch in Mainz zusätzliche Maßnahmen wie verpflichtende Hardware-Nachrüstungen und Diesel-Fahrverbote für nötig, damit bereits 2019 der Stickstoffdioxid-Grenzwert in der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz eingehalten wird – DUH informiert über Stand des Klageverfahrens in Frankfurt, bewertet die angekündigte Plünderung der E-Mobility-Förderprogramme durch CDU und SPD in Hessen sowie Kanzlerin Merkels jüngsten Vorschlag, mit einer Gesetzesänderung Fahrverbote zu vermeiden

Die Luft in Mainz, aber auch in weiteren Städten der Rhein-Main-Region, ist so hoch mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) belastet, dass jährlich zehntausende Bürger erkranken und viele hundert vorzeitig sterben. Daher klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Limburg, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Darmstadt und Mainz für die “Saubere Luft” und die Einhaltung des NO2-Grenzwerts. Notwendig dafür ist die Fortschreibung der Luftreinhaltpläne unter Einbezug von Diesel-Fahrverboten als schnellstmöglich wirksame Maßnahme.

Am 24. Oktober 2018 verhandelt das Verwaltungsgericht Mainz öffentlich über die Klage der DUH für “Saubere Luft” in Mainz. Die DUH hatte im Oktober 2016 die seit 2013 ruhende Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz wiederaufgenommen (VG 3 K 988/16.MZ). Die offizielle Messstelle an der Parcusstraße zeigte im Jahr 2017 mit 48 µg/m³ eine deutliche Überschreitung des erlaubten NO2-Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ an, ebenso zahlreiche weitere amtliche Messungen an der Binger Straße mit 59 µg/m³, der Rheinallee mit 58 µg/m³ und dem Neubrunnenplatz mit 53 µg/m³.

Den Termin wird DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ebenfalls dazu nutzen, vor dem Verwaltungsgericht um 8:30 Uhr Pressestatements zu den von der hessischen Landesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen für “Saubere Luft” abzugeben. Insbesondere äußert er sich zu der Absicht, die bestehenden Förderprogramme für die Elektromobilität zugunsten der betrügerischen Dieselkonzerne zu plündern und hieraus die Hardware-Nachrüstungen zu finanzieren sowie dem jüngsten Vorschlag von Kanzlerin Merkel, die Grenzwerte für NO2 hochzusetzen, um Fahrverbote zu vermeiden.

Eine Kommentierung zu den Erwartungen an die Verhandlung Mainz wird bis 9:15 Uhr ebenfalls möglich sein.

Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung werden Jürgen Resch, Rechtsanwalt Remo Klinger sowie der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich vor dem Verwaltungsgericht das Ergebnis der Verhandlung kommentieren. Zudem wird im Rahmen eines Fototermins ein nachgerüsteter Euro 5 Betrugs-Diesel präsentiert. Das Beispiel zeigt, dass mit Hardware-Nachrüstungen die Einhaltung von Euro 6 Abgaswerten auf der Straße kurzfristig möglich sind.

Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de.

Datum: Mittwoch, 24. Oktober 2018, 8:30 Uhr Pressestatements zur Luftreinhaltepolitik in Hessen sowie Kommentierung der Verhandlung zu Mainz (Verhandlungsbeginn 9:30 Uhr) Ort: Verwaltungsgericht Mainz, Sitzungssaal 92, Ernst-Ludwig-Straße 9, 55116 Mainz

Teilnehmende: – Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 – Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458 – Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte, 0157 71592163

Pressekontakt: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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