Kommentar: Eine Blanko-Vollmacht für die NRW-Regierung

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Düsseldorf (ots) – Mit dem neuen Epidemiegesetz hat sich NRW-Ministerpräsident Armin Laschet weit vorgewagt. Rein formell verstößt das Gesetz mehrfach gegen die Verfassung, weil es erstens den Fachministern weitgehende Eingriffe ohne spezielle gesetzliche Grundlage erlaubt. Zweitens schränkt die mögliche Dienstverpflichtung von medizinisch geschulten Personen die freie Arbeitsplatzwahl ein. Und drittens greift die Konfiszierung von Schutzmaterial in Eigentumsrechte ein. Alle drei Punkte sind grundgesetzlich geschützte hohe Rechtsgüter, die nur in genau definierten Ausnahmefällen staatlich beschnitten werden können. Das Gesetz ist also starker Tobak. Es ist eine Antwort auf den derzeitigen akuten Mangel an Krankenhauspersonal und medizinischer Schutzkleidung. Bei den mit Sicherheit steigenden schweren Fallzahlen soll es das Gesundheitssystem des Landes vor dem Kollaps bewahren. Die NRW-Regierung tut gut daran, vorsorglich zu handeln, auch wenn sie diesen Grundsatz zu Beginn der Epidemie nicht immer beachtet hat. Sie darf aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Denn das neue Gesetz macht den Staat zur zentralen Institution, die alles regelt. Das ist in einer akuten Epidemie mit Hunderten von Toten zeitlich hinnehmbar. Die Landesregierung muss aber die “epidemische Lage mit landesweiter Tragweite”, wie es es heißt, genauer definieren. Außerdem muss exakt festgelegt sein, wie lange die Ausnahmesituation dauert. Problematisch ist auch das geplante Hauruck-Verfahren. Nur einen Tag darf das Landesparlament diskutieren. Das ist zu wenig, auch wenn alles schnell gehen muss. Fehlt jetzt die angemessene Zeit, muss die gründliche Debatte nachgeholt werden. Sonst bleibt am Ende ein übermächtiger Staat, der überehrgeizigen Krisenmanagern übertriebene Macht gibt.

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