Konzern Versicherungskammer weist auf Notwendigkeit einer Riester-Reform hin

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München (ots) – Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten Reform der Riester-Rente und der für diesen Mittwoch im Bundeskabinett geplanten Behandlung des Rentenversicherungsberichts sowie des Alterssicherungsberichts weist der Konzern Versicherungskammer auf die Notwendigkeit konkreter und zeitnaher Schritte zur Umsetzung der geplanten Reform hin.

“Eine Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist unumgänglich, damit diese Vorsorge-Form den aktuellen Entwicklungen wie der Corona-Pandemie, der anhaltenden Niedrigzinsphase und der stagnierenden Verbreitung angepasst wird”, appelliert Dr. Robert Heene, Vorstand Lebensversicherung & Kunden-/ Vertriebsservice des Konzerns Versicherungskammer. Die politisch Verantwortlichen hätten richtigerweise eine Reform auf ihre Agenda gesetzt. “Um realistisch zu einer Reform noch in dieser Legislaturperiode zu kommen, muss ein Referentenentwurf des Gesetzes bis Jahresende vorgelegt werden”, so Dr. Heene.

Da in der lang anhaltenden Niedrigzinsphase ein Beitragserhalt kaum noch darstellbar und die Riester-Rente zugleich ein sehr verwaltungsaufwändiges Produkt sei, würden sich immer mehr Anbieter aus dem Markt verabschieden.

Sozialpolitisches Ziel bei der Einführung der Riester-Rente sei gewesen, die zusätzliche Lücke in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen und Altersarmut zu vermeiden, erinnerte Dr. Heene. Deshalb sollte die Riester-Rente insbesondere unter Geringverdienern und Familien eine deutlich stärkere Verbreitung finden. Dies könne nur über eine zeitnahe Reform erreicht werden.

Die angestrebte Riester- Reform müsste auf drei Kernforderungen zielen, bekräftigte Dr. Heene:

– eine Flexibilisierung der Bruttobeitragsgarantie, inklusive mindestens eines Wahlrechts des Kunden
– eine Verwaltungs- und Produktvereinfachung, die in der Folge auch Kosten reduziert
– und eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, inklusive Selbständiger und Freiberufler. Konzern Versicherungskammer

Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und inzwischen der siebtgrößte Erstversicherer in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte er Beitragseinnahmen von insgesamt 8,7 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer- Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat “Beruf und Familie” als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 6.700 Beschäftigte, davon gut 300 Auszubildende.

Pressekontakt:

Rolf Neumann
Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer
Telefon +49 30 2633 804
rolf.neumann@feuersozietaet.de

Quelle:Konzern Versicherungskammer weist auf Notwendigkeit einer Riester-Reform hin


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