Kurzarbeit mit Folgen – Achtung, es drohen Steuernachzahlungen

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Neustadt a. d. W. (ots) – Anmoderationsvorschlag: Seit fast genau einem Jahr hält die Corona-Pandemie Deutschland in Atem: Viele Geschäfte, Restaurants und Kinos mussten komplett schließen, viele Betriebe auf Kurzarbeit umstellen. Zwar hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr beim Kurzarbeitergeld nachgebessert, das heißt, Arbeitnehmer bekommen schneller, leichter und auch etwas mehr Kurzarbeitergeld. Aber das Ganze ist zunächst befristet bis 31. Dezember 2021 und hat auch einen Nachteil: Es drohen Steuernachzahlungen. Wie Sie die abmildern können und was es noch zu beachten gibt, weiß Mario Hattwig.

Sprecher: Das Kurzarbeitergeld gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen und ist steuerfrei. Wer aber in einem Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 15 Sek.): “Der Grund dafür ist, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Und je nachdem, ob man zu hundert oder zu fünfzig Prozent Kurzarbeitergeld bekommt, kann man entweder mit einer Steuererstattung rechnen oder eben mit Steuernachzahlungen.”

Sprecher: Denn das Kurzarbeitergeld wird am Ende des Jahres zum normalen Einkommen dazugerechnet.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 7 Sek.): “Dadurch erhöht das ursprünglich steuerfreie Kurzarbeitergeld den persönlichen Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird.”

Sprecher: Von Steuernachzahlungen werden wohl vor allem diejenigen betroffen sein, die zu fünfzig Prozent in Kurzarbeit waren.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 34 Sek.): “Arbeitnehmer, deren Unternehmen vorübergehend komplett geschlossen wird, fallen folglich zu 100 Prozent aus. Wer in so einem Fall Kurzarbeitergeld bekommen hat, kann mit einer Steuererstattung rechnen. Denn – verteilt auf das gesamte Jahr – wurden in den Monaten ohne Kurzarbeit zu viel Lohnsteuern einbehalten. Umgekehrt gilt für Arbeitnehmer, die zu 50 Prozent in Kurzarbeit sind: Sie arbeiten das gesamte Jahr über monatlich nur zur Hälfte und müssen in der Regel mit einer Steuernachzahlung rechnen – denn der Arbeitgeber hat im Laufe des Jahres meist zu wenig Lohnsteuern an das Finanzamt abgeführt.”

Sprecher: Verhindern kann man die Nachzahlung nicht, aber man kann sie abmildern, wenn man Kosten für Handwerker oder Spenden in der Steuererklärung angibt oder auch hohe Werbungskosten wie Fahrtkosten und die neue Homeoffice-Pauschale. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften kann es sinnvoll sein, von der steuerlichen Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung wechseln.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): “Ob sich das lohnt, sollte ein Einkommensteuerexperte, wie zum Beispiel ein Beratungsstellenleiter der VLH, aber im Einzelfall durchrechnen. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen übrigens auch jetzt während der Corona-Krise zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit dem Berater besprechen, wie man jetzt am besten vorgeht.”

Abmoderationsvorschlag: Sie und auch alle anderen, die aktuell Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, um das Beste rauszuholen, klicken einfach im Netz auf vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

Quelle:Kurzarbeit mit Folgen – Achtung, es drohen Steuernachzahlungen


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