LBS-Tipp: Veränderte Antragstellung beim Baukindergeld / Neues KfW-Merkblatt ab 22. Januar 2021 gültig

0
7

Potsdam (ots) – Die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse weist darauf hin, dass ab 22. Januar 2021 für Baukindergeld-Anträge bei der KfW Förderbank ein neues Merkblatt und somit teilweise neue Bedingungen gelten. Das müssen Familien wissen, deren Antrag in den nächsten Tagen gestellt werden sollte.

Auch 2021 können berechtigte Familien Baukindergeld für selbstgenutztes Wohneigentum beantragen. Die Förderung erhalten Antragsteller, wenn die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag spätestens auf den 31.03.2021 datiert sind. Familien haben nach dem Einzug sechs Monate Zeit, das Baukindergeld zu beantragen.

Um die Antragstellung reibungslos und zügig zu gestalten, hat die KfW die Bedingungen geringfügig geändert und das neue Merkblatt zum Baukindergeld veröffentlicht. Im aktualisierten Merkblatt sind die Regelungen zur Förderung klarer formuliert. Dies soll Unklarheiten und Verzögerungen vermeiden. Konkretisiert wurden die Regeln zum Voreigentum, zur Einreichungsfrist sämtlicher Nachweise, Meldebestätigung und Geburt der Kinder, Selbsterklärung für nicht genehmigungspflichtige Neubauten sowie zum Auszahlungsmonat des Baukindergeldes.

Die LBS Ost gibt noch einen weiteren Hinweis: Für Kaufverträge, die zwischen dem 01.01. und 21.01.2021 unterzeichnet wurden und die Familien in diesem Zeitraum bereits auch einziehen, gilt schon das neue Merkblatt.

Pressekontakt:

Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de

Quelle:LBS-Tipp: Veränderte Antragstellung beim Baukindergeld / Neues KfW-Merkblatt ab 22. Januar 2021 gültig


Importiert mit WPna von Tro(v)ision

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.