LBS-Tipp: Wohnriester-Zulagen noch beantragen / Antrag für zwei Jahre rückwirkend möglich

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Potsdam (ots) – Bausparer sollten sich bis Jahresende noch die volle Wohnriester-Förderung für das Jahr 2018 sichern. Riester-Sparer haben jedes Jahr bis zum 31. Dezember Zeit, rückwirkend die Zulagen für die vergangenen zwei Jahre zu beantragen. Ende 2020 läuft die Frist für die Zulagen von Wohnriester-Verträgen ab, die im Jahr 2018 abgeschlossen wurden. Die LBS Ost weist darauf hin, jetzt noch die Zulagenanträge an die entsprechende Bausparkasse zu senden, um die staatliche Förderung in voller Höhe zu erhalten.

Unbedingt sollte man prüfen, ob der gesamte Förderbeitrag eingezahlt wurde. Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten,werdenbei einem gestiegenen Einkommen höhere Einzahlungen notwendig. Fehlende Einzahlungen sollten ergänzt werden, da sonst die Zulagen anteilig gekürzt werden.

Grundsätzlich gilt: Der Antrag für die Wohnriester-Zulage kann rückwirkend bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt die LBS Ost die Teilnahme am Dauerzulageverfahren. Hierzu muss dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Sie gilt unbegrenzt und muss nur bei geänderten Lebensverhältnissen wie zum Beispiel Eheschließung oder Geburt eines Kindes angepasst werden. Junge Bausparer unter 25 Jahren erhalten im ersten Beitragsjahr zusätzlich 200 Euro Frühstarter-Bonus.

Eine vierköpfige Familie kann jährlich Riester-Zulagen bis zu 950 Euro erhalten. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 175 Euro Grundzulage. Zusätzlich gibt es abhängig vom Geburtsjahr für jedes Kind bis zu 300 Euro. Diese Zulagen werden unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Hier gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagenansprüche.

Pressekontakt:

Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de

Quelle:LBS-Tipp: Wohnriester-Zulagen noch beantragen / Antrag für zwei Jahre rückwirkend möglich


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