LED-Retrofits in Autoscheinwerfern nicht erlaubt

0
14

Wiesbaden (ots) – Autoscheinwerfer auf LED umrüsten: Die passenden Ersatzteile sind leicht erhältlich und lassen sich meist problemlos einbauen. Doch diese sogenannten LED-Retrofits sind oft nicht für den Straßenverkehr in Deutschland und anderen europäischen Ländern zugelassen, warnt das R+V-Infocenter.

Bußgelder für “Retrofit-Sünder” möglich

Wenn am Fahrzeug eine Glühbirne kaputt ist oder ihnen das Licht zu schwach ist, greifen Autofahrer gerne zu LED-Retrofits. Sie halten länger und leuchten die Umgebung besser aus. In der Regel passen sie zudem bequem in die vorhandene Fassung. Allerdings sind sie hierzulande und in anderen EU-Staaten bis auf wenige Ausnahmen verboten: “LED-Retrofits passen nicht in allen Autos zu den vorhandenen Linsen und Reflektoren. Das könnte andere Verkehrsteilnehmer gefährden”, erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Zudem gilt: Die Zulassungsbehörde genehmigen Scheinwerfer grundsätzlich immer mit den dazugehörigen Leuchtmitteln. Birnen dürfen also nicht beliebig verändert werden.

Wer sein Auto mit nicht zugelassener Beleuchtung nachrüstet, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. “Kommt es zu einem Unfall, ist im schlimmsten Fall sogar der Versicherungsschutz gefährdet”, sagt R+V-Experte Kretschmer. Wer trotzdem auf LED-Licht umsteigen möchte, muss den kompletten Scheinwerfer erneuern lassen.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter: @ruv_news

Quelle:LED-Retrofits in Autoscheinwerfern nicht erlaubt


Importiert mit WPna von Tro(v)ision

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.