Luczak/Steineke: Zukunftsweisende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet

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Berlin (ots) – Eigentümerrechte werden gestärkt und die Qualität der Verwaltung gesteigert

Der Deutsche Bundestag wird heute voraussichtlich das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz beschließen. Damit wird das Wohnungseigentumsgesetz rund dreizehn Jahre nach der letzten Reform fit für die Zukunft gemacht. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

Dr. Jan-Marco Luczak: “Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ebnen wir für die rund zehn Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland den Weg in die Zukunft. Wir schaffen den Rahmen dafür, dass der massive Modernisierungsstau in vielen Anlagen aufgelöst und mehr in den altersgerechten Umbau oder den Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos investiert werden kann. Auch bauliche Veränderungen werden künftig einfacher möglich sein, statt Einstimmigkeit reicht zukünftig ein Mehrheitsbeschluss aus. Als Union haben wir aber sichergestellt, dass kein Eigentümer durch die Kosten wirtschaftlich überfordert wird.

Wir als Union wollen Eigentum attraktiv ausgestalten. Eigentum ist nicht nur ein wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge, sondern schützt auch vor steigenden Mieten. Deswegen war für uns besonders wichtig, mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes auch die Rechte der Eigentümer zu stärken. Anders als im Entwurf des SPD-Justizministeriums vorgesehen, entscheiden über teure und bedeutsame Angelegenheiten auch zukünftig immer die Eigentümer selbst und nicht der Verwalter. Die Eigentümer behalten bei allen wichtigen Entscheidungen den Hut auf.

Die Menschen müssen sich bei der Verwaltung ihres Eigentums auf gute und qualifizierte Verwalter verlassen können. Zukünftig hat daher jeder Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, der die notwendigen rechtlichen und technischen Kenntnisse mitbringt. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Verbraucherschutz, denn mit dieser Regelung drängen wir unqualifizierte Verwalter oder gar schwarze Schafe aus dem Markt. Die heutige Novelle markiert einen Meilenstein im Wohnungseigentumsrecht, eine Reform, die allen zu Gute kommt.”

Sebastian Steineke: “Wohnungseigentümer sind Verbraucher! Mit der Novelle stärken wir den Verbraucherschutz. In den parlamentarischen Beratungen konnten wir erreichen, dass die Tätigkeit der Verwalter sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis begrenzt wird. Wir stärken zudem den Beirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter. Eine ganz wichtige Änderung gibt es bei der Verwalterqualifizierung. Grundsätzlich erhält jeder Wohnungseigentümer in Zukunft nach einer angemessenen Übergangsfrist einen zivilrechtlichen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Damit stärken wir die Qualität der Arbeit der Verwalter, was am Ende den Eigentümern zugutekommt.”

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Quelle:Luczak/Steineke: Zukunftsweisende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet


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