Meldefrist für Lohnnachweise endet am 16. Februar

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Berlin (ots) –

Einmal jährlich müssen Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen die Arbeitsentgelte und die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) übermitteln. Die Abgabefrist für das Beitragsjahr 2022 endet am 16. Februar 2023.

Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen melden die sogenannten elektronischen Lohnnachweise jeweils bis zum 16. Februar für das zurückliegende Jahr an die BG BAU. Mit dem Lohnnachweis werden die Anzahl der Beschäftigten, das an sie gezahlte Arbeitsentgelt sowie die geleisteten Arbeitsstunden, bezogen auf die anzuwendenden Gefahrtarifstellen, übermittelt. Das gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen, also auch für Aushilfen, Teilzeitkräfte oder Auszubildende. Die Meldepflicht entfällt lediglich für Unternehmen, die im abgelaufenen Kalenderjahr keine Beschäftigten hatten.

Für die Meldung der Lohnnachweise können Unternehmen ihr eigenes Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net (https://www.itsg.de/produkte/sv-net/) nutzen. Vor der Übermittlung muss das Unternehmen einen Stammdatenabruf durchführen, um die hinterlegten Unternehmensdaten abzugleichen und die Beschäftigten der passenden Gefahrtarifstelle zuzuordnen. Der Stammdatenabruf kann sowohl mit der neuen Unternehmensnummer (UNR.S) (https://www.bgbau.de/die-bg-bau/presse/presseportal/pressemitteilung/unternehmensnummer-ersetzt-mitgliedsnummer-bei-der-bg-bau) als auch mit der alten Mitgliedsnummer erfolgen. Unternehmen, die seit dem 17. Oktober 2022 bei der BG BAU neu aufgenommen wurden, haben keine Mitgliedsnummer und können diesen nur mit ihrer UNR.S durchführen. Nachweispflichtig sind die jährlichen Arbeitsentgelte bis 78.960 Euro pro Beschäftigten oder Beschäftigte.

Auf Grundlage des Lohnnachweises wird der Beitrag an die BG BAU berechnet. Versäumen Unternehmen die Meldung, kann die BG BAU die Bruttoarbeitsentgelte als Berechnungsgrundlage schätzen. Im Gegensatz zu Arbeitsentgelten und Gefahrtarifstellen beeinflussen die gemeldeten Arbeitsstunden die Berechnung des Beitrags nicht. Sie wirken sich aber darauf aus, welches arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungsmodell für das Unternehmen gilt.

Mehr Informationen

Weitere Informationen unter: www.bgbau.de/lohnnachweis

Häufig gestellte Fragen: https://www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/lohnnachweis/faq/

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 580.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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BG BAU – Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

Quelle:Meldefrist für Lohnnachweise endet am 16. Februar


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