Mildere Strafen für Fahrerflucht – Überlegenswert

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Straubing (ots) –

Der Ansatz, im Straßenverkehrsrecht auch einmal zu entkriminalisieren, wo dies ohne Gefahr für die Sicherheit möglich ist, sollte weiter verfolgt werden. Die Gelegenheiten, als Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu begehen, bleiben hinreichend zahlreich.

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Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
Telefon: 09421-940 4441
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Quelle:Mildere Strafen für Fahrerflucht – Überlegenswert


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