Straubing (ots) –
Der Ansatz, im Straßenverkehrsrecht auch einmal zu entkriminalisieren, wo dies ohne Gefahr für die Sicherheit möglich ist, sollte weiter verfolgt werden. Die Gelegenheiten, als Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu begehen, bleiben hinreichend zahlreich.
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Quelle:Mildere Strafen für Fahrerflucht – Überlegenswert
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