Missstände bei der Vergabe von “klimaneutral”-Labeln – Bundesumweltministerium kritisiert Verbrauchertäuschung

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Hamburg (ots) –

Unternehmen können sich oder ihre Produkte als “klimaneutral” labeln lassen, ohne Belege für den CO2-Fußabdruck vorzulegen oder ihre Emissionen zu reduzieren. Das belegt eine Recherche der Wochenzeitung DIE ZEIT, in deren Zuge Reporterinnen drei “klimaneutral”-Label für eine nicht existierende Firma bekamen. Sogar namhafte Anbieter wie ClimatePartner und myclimate verlangten keine Belege wie zum Beispiel Strom- oder Heizkostenabrechnungen als Grundlage für die Berechnung des CO2-Fußabdrucks. Außerdem forderten die Label-Anbieter keine Einsparungen von CO2, obwohl eigentlich nur unvermeidliche Treibhausgasemissionen über Zahlungen an Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden sollten.

Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium kritisiert auf Anfrage der ZEIT, die Werbung mit Begriffen wie “klimaneutral” sei “häufig eine Täuschung der Verbraucher*innen”. Bisher gibt es in Deutschland keine verbindlichen Regeln, wann eine Firma sich oder ihre Produkte als “klimaneutral” kennzeichnen darf.

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Quelle:Missstände bei der Vergabe von “klimaneutral”-Labeln – Bundesumweltministerium kritisiert Verbrauchertäuschung


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