Mitteldeutsche Zeitung zum Wahlrecht

0
4

Halle/MZ (ots) –

Drei von acht Verfassungsrichtern finden das Wahlrecht verfassungswidrig kompliziert. Das gibt zu denken. Denn der Wunsch, dass alles gerecht sein soll, kommt ja oft auch aus Karlsruhe. Und nicht nur im Wahlrecht sind Gesetze kompliziert, auch im Steuerrecht, im Erbrecht oder im Polizeirecht. Soll das deshalb alles verfassungswidrig sein?

Einfach ist, was simpel ist, ohne Verhältnismäßigkeit, ohne Einzelfallgerechtigkeit. Der Ruf nach einfachen Lösungen war bisher das Markenzeichen von Populisten. Gut, dass die Mehrheit des Bundesverfassungsgerichts sich dem nicht angeschlossen hat.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de

Quelle:Mitteldeutsche Zeitung zum Wahlrecht


Importiert mit WPna von Tro(v)ision

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.