NABU: Nord Stream 2 ertränkt Planungs- und Naturschutzrecht / Krüger: Genehmigung des BSH ist naturschutzfachlich falsch

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Berlin (ots) – Am heutigen Freitag hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) dem zweiten Änderungsantrag der Nord Stream 2 AG entsprochen und den Weiterbau der fehlenden 30 Kilometer Gaspipeline auch in der Zeit der Wintervogelrast im Vogelschutzgebiet von Oktober bis Mai genehmigt. Der NABU hatte dem Änderungsantrag zuletzt Ende November widersprochen. Auch das Bundesamt für Naturschutz befürchtet erhebliche Auswirkungen auf streng geschützte Vögel. Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

“Die Genehmigung des BSH ist aus Naturschutzsicht falsch. Noch im Winter 2018 erachtete das BSH eine Bauunterbrechnung selbst als notwendig für den Vogelschutz. Wir werden uns den Genehmigungstext jetzt sehr gründlich anschauen und prüfen unsere rechtlichen Möglichkeiten, die Aufnahme der Bauarbeiten im Vogelschutzgebiet zu verhindern. Es kann nicht sein, dass die Nord Stream 2 AG die deutschen planungs- und naturschutzrechtlichen Regeln versucht zu beugen.”

Der Bau der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 wurde nach einem Jahr Unterbrechung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone im Dezember auf Grundlage einer Öffnungsklausel der Ursprungsgenehmigung wieder aufgenommen, musste dann bis zur Entscheidung des zweiten Änderungsantrags durch das BSH ausgesetzt werden. Erst heute kündigte die Nord Stream 2 AG an aufgrund ausstehender technischer Zertifizierungen, die geplante Bauaufnahme in dänischen Gewässern zu verschieben.

Hintergrund:

Der NABU hatte im März 2018 Klage gegen den Bau und Betrieb von Nord Stream 2 eingelegt. Der Umweltverband befürchtete massive Umweltauswirkungen auf mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete. Im Juni 2018 lehnte das Oberverwaltungsgericht Greifswald den Eilantrag des NABU ab, gleichzeitig ist der Rechtsstreit in der Hauptsache bis heute nicht verhandelt worden. Während die Bauarbeiten im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns abgeschlossen sind, fehlen noch etwa 30 Kilometer der Trasse in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) unter Verwaltung des Bundes. Auch gegen diese Genehmigung hat der NABU Widerspruch beim verantwortlichen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eingelegt, zuletzt gegen die erneute Planänderung im November 2020. Entgegen der Ursprungsgenehmigung soll jetzt auch in der sensiblen Zeit der Winterast im EU-Vogelschutzgebiet ‘Pommersche Bucht – Rönnebank’ gebaut werden. Diesem Antrag ist heute entsprochen worden.

Mehr Infos:

https://ots.de/ss4nqJ

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Dr. Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz,Mobil +49 (0)152.09202205, E-Mail: Kim.Detloff@NABU.de

Dr. Anne Böhnke-Henrichs, Stellv. Leiterin und Referentin Meeresschutz,Mobil +49 (0)173.5357500, E-Mail: Anne.Boehnke@NABU.de

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Quelle:NABU: Nord Stream 2 ertränkt Planungs- und Naturschutzrecht / Krüger: Genehmigung des BSH ist naturschutzfachlich falsch


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