Dortmund (ots) –
Wie zuletzt das Handelsblatt berichtete, können sich Eigentümer von Wohngrundstücken über eine neue Einkommensquelle freuen.
Das Dortmunder Start-up SKYNOPOLY (www.skynopoly.com) erwirbt exklusiv von Grundstückseigentümern Überflugrechte für Logistikdrohnen, um diese gegenüber kommerziellen Betreibern von Logistikdrohnenflotten zu vermarkten. Die dadurch erzielten Erlöse werden mit den teilnehmenden Grundstückseigentümern geteilt.
Mittlerweile nehmen bundesweit bereits tausende private Grundstückseigentümer teil. Nach Angaben von SKYNOPOLY können die Eigentümer mit jährlichen Erlösen in vierstelliger Höhe rechnen, sobald die Lieferung per Drohne (sog. Drone Delivery) ihren Dienst aufnimmt. Dass es sich hierbei nicht länger um Science-Fiction handelt, zeigen die Fortschritte von Amazon, Walmart, Wing (Alphabet) in den
USA. Es ist daher davon auszugehen, dass bald auch schon deutsche Haushalte ihre Pakete per Drohne erhalten und Grundstückseigentümer um eine Einkommensquelle reicher sind.
Dabei sollten selbst Drohnen-Skeptiker eine Teilnahme an SKYNOPOLY ernsthaft in Erwägung ziehen: Denn auch diese werden in den kommenden Jahren mit Logistikdrohnen unweigerlich in Berührung kommen, sei es, dass die Drohnen auf öffentlichen Straßen direkt neben deren Grundstücken vorbei- oder sogar über deren Grundstücke aufgrund von Ausnahmegenehmigungen hinwegfliegen (beides ist nach derzeitiger Rechtslage entschädigungslos zu dulden). Zwischen Vorbei- und Überflug besteht optisch und akustisch kein Unterschied – mit letzterem verdienen die Grundstückseigentümer durch ihre Teilnahme an SKYNOPOLY jedoch Geld. Oder anders gesagt: SKYNOPOLY sorgt dafür, dass Grundstückseigentümer für etwas, dass sie unter Umständen auch so dulden müssen, bezahlt werden.
Da es regelmäßig einige Zeit dauert, bis alle zur Komplettierung einer Straße erforderlichen Grundstückseigentümer an SKYNOPOLY teilnehmen, ist es zwingend erforderlich, dass frühzeitig mit dem Straßenaufbau, d.h. mit dem vertraglichen Auf- und Ausbau der Drohnenstraßen, begonnen wird und auch Nachbarn zur Teilnahme bewegt werden – je früher die Straße vollständig ist, desto früher verdienen die Eigentümer Geld.
Letztlich sorgt SKYNOPOLY für Rechtssicherheit: Selbst wenn der Überflug von Logistikdrohnen wie bei Flugzeugen vom Gesetzgeber künftig komplett liberalisiert werden sollte, d.h. der Zustimmung des einzelnen Grundstückseigentümers keine rechtliche Bedeutung mehr zukommen sollte, bleiben die Betreiber von Logistikdrohnenflotten an zuvor mit SKYNOPOLY getroffenen vertraglichen Vereinbarungen gebunden, wovon wiederum auch die teilnehmenden Eigentümer profitieren.
Pressekontakt:
SKYNOPOLY GmbH
Dr. Conrad Dreier
0171/1642500
hello@skynopoly.com
Importiert mit WPna von Tro(v)ision