Pflegeheime dürfen nicht das einzige Ausflugsziel werden / bpa fordert Anpassung der Besuchskonzepte für Pflegeeinrichtungen an das Infektionsgeschehen

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Stuttgart (ots) – Aufgrund der verschärften Pandemielage gelten in Baden-Württemberg seit dem 12. Dezember 2020 Ausgangsbeschränkungen. Aus Sicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) müssen spätestens jetzt auch die Besuchsregelungen in den Pflegeheimen auf den Prüfstand.

“Die Infektionszahlen steigen rasant an, und noch immer müssen die Pflegeheime Besuchsregelungen umsetzen, die aus dem vergleichsweise entspannten Sommer stammen. Wenn landesweit sogar Geschäfte schließen müssen, dürfen die Pflegeheime nicht das letzte verbleibende Ausflugsziel sein. Hier kämpfen Pflegende jeden Tag darum, besonders gefährdete Menschen zu schützen und zu versorgen”, erläutert der baden-württembergische bpa-Landesvorsitzende Rainer Wiesner, der hinzufügt, er nehme aus dem Sozialministerium bisher aber keine entsprechenden Signale wahr. “Minister Lucha verweist immer auf das Recht der Bewohnerinnen und Bewohner auf soziale Teilhabe. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit kommt dabei zu kurz”, so Wiesner.

Selbst Bewohnerinnen und Bewohner, die aus Sorge vor einer Ansteckung auf Besuch verzichteten, seien einer größeren Gefahr ausgesetzt, wenn andere Angehörige wie bisher ein und aus gehen könnten. Auch für die Pflegenden, die eine unverzichtbare Arbeit leisten, steige mit vielen Besuchen das Ansteckungsrisiko.

Der bpa fordert deshalb, dass die zuletzt beschlossenen Verschärfungen von Schutzmaßnahmen in regionalen Hotspots auf das ganze Land ausgeweitet werden sollen: Dort dürfen Pflegeeinrichtungen nur nach einem vorherigen, negativen Antigentest oder mit einer FFP2-Atemschutzmaske betreten werden.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 1.200 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de (http://www.youngpropflege.de) oder auch www.facebook.com/Youngpropflege (http://www.facebook.com/Youngpropflege)). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Für Rückfragen: Stefan Kraft, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0711/960 49 60, www.bpa.de

Quelle:Pflegeheime dürfen nicht das einzige Ausflugsziel werden / bpa fordert Anpassung der Besuchskonzepte für Pflegeeinrichtungen an das Infektionsgeschehen


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