Bonn (ots) – Können Eltern das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes erben? Darüber urteilt am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Mutter eines minderjährigen Mädchens, das vor sechs Jahren an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt worden war, will auf das Facebook-Konto ihrer Tochter zugreifen und fordert unter anderem Zugang zu den Chatnachrichten. So hofft sie, mehr über die Todesumstände ihres Kindes herauszufinden: War es Suizid? Wurde die Tochter gemobbt? Doch der US-Konzern verweigert den Zugriff und argumentiert, dass von der Offenlegung der Nachrichten auch andere Nutzer betroffen wären, die mit der damals 15-Jährigen gechattet hatten.
phoenix überträgt zum ersten Mal eine Entscheidung des Bundesgerichtshof live. Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam ist vor Ort und meldet sich mit seiner Einschätzung zum Urteil.
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