Pressemitteilung des Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche vom 23.12.2020

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Berlin (ots) – Wenig Licht, viel Schatten

BVGB kritisiert Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. hat in einer aktuellen Stellungnahme weite Teile des Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) kritisiert. BVGB Gründungsvorstand Christian Tsambikakis sagte: “Wir begrüßen zwar, dass der Gesetzgeber das Transparenzregister auf ein Vollregister umstellt. Aber der Gesetzgeber bleibt hinter den praktischen Anforderungen der Geldwäschebeauftragten weit zurück: Der Großteil der Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes und damit letztlich auch der Geldwäschebeauftragten in den Unternehmen soll die benötigten Daten weiterhin nicht per digitaler Schnittstelle beziehen können. Zu allem Überfluss sollen zusätzliche Gebühren das aufwändige Verfahren auch noch verteuern. Das halten wir nicht für akzeptabel. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern.”

Weiterer Kritikpunkt des BVGB an dem Gesetzesentwurf: die zu späte Veröffentlichung. Bereits in der 5. Geldwäscherichtlinie vom 30. Mai 2018 hatte die Europäische Kommission die Vernetzung der nationalen Transparenzregister bis zum 10. März 2021 vorgesehen. Christian Tsambikakis: “Geldwäscher agieren international. Geldwäscheprävention kann nur im internationalen Gleichschritt erfolgreich sein. Dass der Gesetzgeber in Deutschland erst drei Monate vor Fristablauf einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegt, ist zu spät. Es ist absehbar, dass die europäische Registervernetzung nicht fristgerecht kommen wird.”

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) vom 23.12.2020 finden Sie unter folgendem Link (https://bundesverband-gwb.de/wp-content/uploads/2021/01/BVGB-Stellungnahme-Transparenz-Finanzinformationsgesetz.pdf)

Über den BVGB

Der 2020 gegründete Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. vertritt und fördert auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen oder als Einzelmitglieder. Ziel unseres Verbandes ist es, die Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes zu stärken und dabei die spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Anspruch des Verbandes ist es, das sich ausdifferenzierende Berufsfeld aktiv mitzugestalten.

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Quelle:Pressemitteilung des Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche vom 23.12.2020


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