Problem Vorkaufsrecht / Gemeinde muss Antragsteller unverzüglich ein Zeugnis darüber ausstellen

0
7

Berlin (ots) –

In bestimmten Fällen gibt es ein gesetzlich abgesichertes Vorkaufsrecht der Gemeinde, falls eine Immobilie verkauft werden soll. Für Kaufinteressenten ist es in dem Zusammenhang wichtig, behördlicherseits darüber informiert zu werden, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht oder nicht. Ein solches “Negativzeugnis” muss nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS unverzüglich erteilt werden.

(Verwaltungsgericht Potsdam, Aktenzeichen 5 K 2824/20)

Der Fall: Der Käufer eines Grundstücks begehrte von der Gemeinde eine Mitteilung darüber, dass kein Vorkaufsrecht bestehe. Der beurkundende Notar hatte eine solche Bescheinigung eingefordert. Doch die Beamten lehnten das ab und bestanden zuvor auf der Vorlage des Kaufvertrages.

22_04_Vorkaufsrecht.jpg Darauf wollte sich wiederum der Betroffene nicht einlassen. Er zog vor das Verwaltungsgericht, um auch ohne Erfüllen dieser Bedingung an seine Bescheinigung zu kommen.

Das Urteil: Weder müsse ein Kaufvertrag vorgelegt noch dessen Inhalt zusammengefasst mitgeteilt werden, um an diese gewünschte Information zu kommen. So entschied die Fachgerichtsbarkeit. Das Negativzeugnis müsse vorliegend auf Antrag unverzüglich ausgestellt werden, da kein Vorkaufsrecht bestehe.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Quelle:Problem Vorkaufsrecht / Gemeinde muss Antragsteller unverzüglich ein Zeugnis darüber ausstellen


Importiert mit WPna von Tro(v)ision

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.