Qualitätsvergleich muss Behandlungsrisiken berücksichtigen

0
7

Berlin (ots) –

Am heutigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz, in dessen Mittelpunkt ein Informationsportal zur Qualität der Krankenhäuser für Patientinnen und Patienten steht. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) fordert, dass die Ergebnisqualität der Krankenhausbehandlung durch eine verpflichtende Risikoadjustierung korrekt dargestellt werden muss.

Dazu Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV: “Bestimmte vulnerable Patient:innengruppen, wie Patient:innen mit vielen Nebenerkrankungen und Patient:innen mit Behinderung haben ein erhöhtes Risiko für Komplikationen. Diese Tatsache muss im Transparenzportal durch eine Risikoadjustierung berücksichtigt werden. Sonst stehen Krankenhäuser, die viele dieser Patient:innen behandeln, im Qualitätsvergleich schlechter da als solche, die hauptsächlich jüngere und gesündere Patient:innen versorgen. Das betrifft die evangelischen Krankenhäuser, sie machen sich besonders für die Versorgung vulnerabler Patient:innen stark. Erfolgt die Risikoadjustierung nicht, ist die Funktion des Portals, Patient:innen zum für sie besten Krankenhaus zu leiten, nicht gewährleistet.”

Pressekontakt:

Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0

Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 200 514 19 0

Quelle:Qualitätsvergleich muss Behandlungsrisiken berücksichtigen


Importiert mit WPna von Tro(v)ision

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.