Recht auf Reparatur: ZDK begrüßt Abstimmungsergebnis in Brüssel

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Brüssel (ots) –

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat heute für ein flexibles und kundenorientiertes Recht auf Reparatur gestimmt. “Für unsere Kfz-Betriebe ist es ein gutes Ergebnis, denn der Automobilsektor wird nicht mehr in Anhang II gelistet”, betont ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün. “Somit entfallen verpflichtende Auflagen an die Reparatur, die für die meisten Konsumgüter sinnvoll sein mögen. Bei Kfz-Reparaturen hätten sie zu einer höheren bürokratischen Belastung für unsere Betriebe geführt, ohne den Kundinnen und Kunden einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten.”

Des Weiteren sei der Kfz-Reparatursektor schon stark reguliert, da dieser bereits einer breiten Palette von technischen und wettbewerbsbezogenen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene unterliegt, wie z. B. der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge (461/2010), der Verordnung über die Typgenehmigung von Fahrzeugen und Bauteilen (2018/858), der Richtlinie über Altfahrzeuge (2000/53), der “3R”-Typgenehmigungsrichtlinie (2005/64) und der Konstruktionsrichtlinie (98/71). Insofern hätte die Einbeziehung des Automobilsektors hier zu einer unnötigen Doppelung geführt. Durch die Typgenehmigungsverordnung 2018/858 müssen Automobilhersteller bereits sicherstellen, dass unabhängige Marktteilnehmer einfachen, uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu Informationen über die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen haben.

Der ZDK begrüßt außerdem die Entscheidung des Ausschusses, das europäische Reparaturformular zu einem freiwilligen Instrument zu machen. “Dies ermöglicht es unseren Betrieben, wie bisher schon flexibler auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden einzugehen”, so Detlef Peter Grün. “Außerdem werden dadurch erst gar keine neuen bürokratischen Hürden aufgebaut.”

Die vom Binnenmarktausschuss ausgesprochene Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten, gegen Software-Barrieren und andere Hindernisse für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten vorzugehen, ist aus Sicht des ZDK ein wichtiger Schritt, um den Wettbewerb im Automobilsektor zu stärken. “Dies schützt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und fördert eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Branche”, betont ZDK-Vizepräsident Grün. “Für uns ist es aber nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass dieser positive Trend durch die baldige Veröffentlichung des schon lange angekündigten Kommissionsvorschlags einer sektorspezifischen Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen weiter vorangetrieben wird. Ein umfassender und fairer Zugang zu diesen Informationen ist von grundlegender Bedeutung, um die Zukunft des Kfz-Gewerbes zu sichern und die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfüllen.”

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Quelle:Recht auf Reparatur: ZDK begrüßt Abstimmungsergebnis in Brüssel


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