Reha für Pflegende: Was Angehörige wissen müssen

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Baierbrunn (ots) –

Wer zu Hause pflegt, gerät schnell an den Rand der Erschöpfung. Aus diesem Grund haben auch pflegende Angehörige, die gesetzlich versichert sind, seit 2013 einen Anspruch auf stationäre Reha- oder Vorsorge-Maßnahmen, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Das Problem: Es gibt nur wenige Angebote, die auf die Situation pflegender Angehöriger zugeschnitten sind. Das Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” hat alles Wissenswerte zusammengefasst.

Erste Anlaufstelle ist Hausärztin oder Hausarzt, um zu bestimmen, welche Maßnahme sinnvoll ist. Bei Berufstätigen ist in der Regel die Rentenversicherung für die Finanzierung einer Reha zuständig, bei Rentnerinnen und Rentnern die Krankenkasse.

Wichtig ist, im Antrag zu vermerken, dass Sie pflegende Angehörige sind. Für die Unterbringung der pflegebedürftigen Person entstehen Kosten, deren Höhe von Einrichtung zu Einrichtung variiert. Dafür kann häufig das Budget für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt werden. Achtung: Dann steht gegebenenfalls weniger Geld zur Verfügung, wenn Sie als Pflegeperson einmal ausfallen – etwa urlaubsbedingt oder wegen Krankheit.

Beratung gibt es unter anderem bei Pflegeberatungsstellen, Adressen finden Sie unter https://a-u.de/!998647. Auch bei der Kurberatung für pflegende Angehörige erhalten Sie Informationen, mehr dazu unter https://a-u.de/!999729.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” 9B/2023 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf Facebook (https://www.facebook.com/Apotheken.Umschau/), Instagram (https://www.instagram.com/apotheken_umschau/) und YouTube (https://www.youtube.com/c/apothekenumschautv).

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Quelle:Reha für Pflegende: Was Angehörige wissen müssen


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