Roger Waters wehrt sich

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London (ots) –

Roger Waters verteidigt die Meinungsfreiheit und geht gerichtlich gegen geplante Konzertabsagen in Frankfurt und München vor

Im Februar 2023 kündigten die Hessische Landesregierung und der Magistrat der Stadt Frankfurt ihre außerordentliche und nachteilige Absicht an, ein für den 28. Mai in der Frankfurter Festhalle geplantes Konzert von Roger Waters abzusagen. Am 28. Februar 2023 wurde im Münchner Stadtrat ein Antrag eingebracht, das für den 21. Mai 2023 geplante Konzert in der Münchner Olympiahalle abzusagen. Diese Maßnahmen sind verfassungswidrig, ungerechtfertigt und beruhen auf der falschen Anschuldigung, Roger Waters sei antisemitisch, was er nicht ist.

Als Ergebnis dieser einseitigen, politisch motivierten Aktion hat Herr Waters seine Anwälte angewiesen, sofort alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese ungerechtfertigte Entscheidung aufzuheben und sicherzustellen, dass sein grundlegendes Menschenrecht auf Meinungsfreiheit geschützt wird und dass alle, die ihn sehen wollen, dies in Frankfurt, München und in jeder anderen Stadt in jedem anderen Land tun können.

Herr Waters ist der Ansicht, dass dieser eklatante Versuch, ihn zum Schweigen zu bringen, ernsthafte und weitreichende Folgen für Künstler und Aktivisten in der ganzen Welt haben könnte, wenn er nicht angefochten wird.

Herausgeber:

Mark Fenwick Management – London
im Namen von Herrn George Roger Waters

Pressekontakt:

HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker
Rechtsanwalt Michael Fengler
Friesenplatz 1
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: contact@hoecker.eu
Tel: +49(0)221-93319-10
Fax: +49(0)221-93319-110

Quelle:Roger Waters wehrt sich


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