Rückgang bei Widersprüchen und Klagen in der Grundsicherung // BA-Presseinfo Nr. 03

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Nürnberg (ots) –

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Zahl
der Widersprüche und Klagen im Jahr 2022 erneut gesunken

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Widerspruchsquote
in gemeinsamen Einrichtungen liegt bei rund 1,5 Prozent

Im Jahr 2022 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 403.856
Widersprüche und 50.893 Klagen eingereicht. Das waren 9.733 Widersprüche bzw. 10.489
Klagen weniger als 2021.

Vor allem die Widersprüche gegen Regelbedarf/Mehrbedarf sowie
Aufhebung und Erstattung sind gesunken. Auch bei Widersprüchen gegen Einkommen/Vermögen
gab es einen Rückgang, der aber etwas schwächer als im Vorjahr ausgefallen ist.
Mit Beginn der Pandemie vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die
Grundsicherung. So wurde etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen, wenn
es nicht erheblich ist. Zudem wurden wie die tatsächlichen Kosten der
Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher als die jeweiligen kommunalen
Richtwerte sind. Die Vereinfachungen sind Ende 2022 ausgelaufen.

Die Zahl der Widersprüche
gegen Sanktionen ist weiterhin niedrig und bewegt sich wieder auf dem Niveau
von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 39.900
Widersprüche gegen Sanktionen eingelegt wurden, sank die Zahl auf knapp 8.100
im vergangenen Jahr. Die Jobcenter mussten aber auch weniger Sanktionen
aussprechen.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 301
gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in
gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2022 haben
diese 23,4 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 347.500
Widersprüche und 41.100 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote sank
von 1,6 Prozent im Jahr 2021 auf 1,5 Prozent, die Klagequote von 0,3 auf 0,2
Punkte. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen
denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.

Erledigte Widersprüche
und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 397.300 Widersprüche
entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen
oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 133.400 Widersprüchen wurde die
Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen
nachgereicht wurden (58.700). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 50.700
Widersprüchen festgestellt.

66.600 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon
wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35
Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

Hinweise für Redaktionen


Die
Jobcenter können in zwei verschiedenen Formen betrieben werden. In 302
Jobcentern, den sog. “gemeinsamen Einrichtungen”, arbeiten BA und der jeweilige
Landkreis zusammen und betreiben das Jobcenter gemeinsam. Der Gesetzgeber hat
zudem für rund 100 Landkreise die Möglichkeit geschaffen, die Jobcenter in
alleiniger Verantwortung zu betreiben (sog. “Jobcenter in kommunaler
Trägerschaft”). Die BA ist an diesen Jobcentern nicht beteiligt.


Die
in dieser Presseinformation veröffentlichten Zahlen werden für beide
Einrichtungsformen zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler
Trägerschaft der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und
Klagen liefern. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und
Klagequote: Die BA kennt die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für
die gemeinsamen Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur
die eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsam betriebenen Jobcenter
berücksichtigt.


Statistische
Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524068&topic_f=wuk-wuk)

Folgen Sie der
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D-90478 Nürnberg
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Quelle:Rückgang bei Widersprüchen und Klagen in der Grundsicherung // BA-Presseinfo Nr. 03


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