Saubere Luft für Reutlingen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt über Klage der Deutschen Umwelthilfe

0
256
Berlin (ots) – VGH Baden-Württemberg in Mannheim verhandelt über Klage für saubere Luft in Reutlingen – Deutsche Umwelthilfe klagt auf Änderung des Luftreinhalteplans und Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts – Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid ist gesundheitsschädlich – Verkehrsbeschränkungen für schmutzige Diesel-Pkw verbleiben unter den von Land und Stadt bisher vorgeschlagenen Maßnahmen als einzige Option zur kurzfristigen Durchsetzung der sauberen Luft

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verhandelt am 18. März öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für saubere Luft in Reutlingen. Ziel ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Bereits 2014 entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen, dass der Luftreinhalteplan der Stadt zur Verbesserung der Luftqualität fortgeschrieben werden muss. Die Änderungen des Luftreinhalteplans brachte bisher jedoch keine Einhaltung des NO2-Grenzwerts. Deshalb hat die DUH im März 2018 erneut Klage eingereicht (10 S 1977/18).

2018 ermittelte die offizielle Messstation in Reutlingen einen NO2-Jahresmittelwert deutlich oberhalb des erlaubten Grenzwerts von 40 µg/m³. An der Messstation Lederstraße-Ost wurden 53 µg NO2/m³ gemessen. Damit ist der NO2-Wert im Vergleich zu 2017 zwar gesunken, die Prognosen zeigen jedoch auch für die kommenden Jahre deutlich zu hohe NO2-Werte. Wie der aktuell gültige Luftreinhalteplan für Reutlingen darlegt, sind Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge die am schnellsten wirksame Maßnahme, um den NO2-Grenzwert einzuhalten. Ohne solche Verkehrsbeschränkungen wird der Jahresmittelwert selbst im Jahr 2020 noch nicht überall im Stadtgebiet eingehalten werden.

Damit die Bürgerinnen und Bürger von Reutlingen so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf saubere Luft kommen und geltendes Recht umgesetzt wird, klagt die DUH. Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Pkw als kurzfristig wirksame Maßnahme sind laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 rechtmäßig und auch zwingend erforderlich, wenn unter den geplanten Maßnahmen einzig Fahrbeschränkungen geeignet sind, die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen Verhandlung ab 12 Uhr vor Ort für Interviews zu Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.

Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de.

Datum: Montag, 18. März 2019, 13 Uhr (Beginn der Verhandlung)

Ort: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Schubertstraße 11, 68165 Mannheim, Sitzungssaal III, Untergeschoss

Teilnehmende:

– Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 – Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458

Kontakt vor Ort: Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151 17281752

Pressekontakt: Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann 030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.