Schuldenbremse: Es geht nur über Sondervermögen

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Straubing (ots) –

Nun gibt es freilich ein Instrument, das auch bei angezogener Schuldenbremse den Staat durchaus in die Lage versetzt, sich darüber hinaus Mittel für wichtige Investitionsprojekte (…) zu beschaffen. Das freilich irreführende Stichwort heißt “Sondervermögen”. (…) Für ein solches Sondervermögen braucht man im Parlament eine Zweidrittelmehrheit, was in aller Regel die Mitwirkung der Opposition erfordert. Und genau hier liegt der Vorteil dieses Instruments. Eine Regierung kann in einem solchen Fall nicht selbstherrlich entscheiden, wofür und in welcher Höhe man Kredite aufnimmt. (…) Nur wenn dies stichhaltig begründet wird, lässt sich auch die Opposition dafür gewinnen. Diese wiederum kann schlecht ihre Zustimmung verweigern, wenn die in dem Programm bezifferten Investitionen für den wirtschaftlichen Fortgang des Landes dringend geboten sind. Auf diese Weise ließe sich schließlich ein “Deutschland-Pakt” gestalten, der diesen Namen tatsächlich verdient.

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Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
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Quelle:Schuldenbremse: Es geht nur über Sondervermögen


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