Schwarz-grüner Koalitionsvertrag in NRW / Licht und Schatten

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Düsseldorf (ots) –

Der Koalitionsvertrag der künftigen NRW-Landesregierung liegt auf dem Tisch. Der DBB NRW freut sich über das Bekenntnis zum Berufsbeamtentum. Doch nach einer ersten Einschätzung beinhaltet das Papier neben einigen Lichtblicken auch massive Schattenseiten – insbesondere die Einführung der pauschalen Beihilfe.

Der DBB NRW befürwortet:

– die Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13
– die Erhöhung des Anteils an Frauen in Führungspositionen
– die Schaffung einer Regelung analog zu §3 der Arbeitszeitverordnung des Bundes (AZVO)
– eine einheitliche Regelung für mobiles Arbeiten in der Landesverwaltung sowie die Bereitstellung von Co-Working-Arbeitsplätzen

Der DBB NRW kritisiert:

– die Einführung einer pauschalen Beihilfe. Diese steht im diametralen Widerspruch zum Bekenntnis des Koalitionsvertrags zum Berufsbeamtentum und seinem Dreiklang von Alimentation, Beihilfe und Versorgung
– das Fehlen eines dringend erforderlichen Konzepts von Lebensarbeitszeitkonten in Verbindung mit dem “Hessischen Modell”
– die beabsichtigte “Aufgabenkritik” erachten wir als problembehaftet
– gleiches gilt aus Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit für das Vorhaben, im Rahmen der Modernisierungsoffensive Arbeitsgruppen zu bilden

Dies ist eine allererste Einschätzung. Der DBB wird sich mit dem Koalitionsvertrag noch einmal im Detail auseinandersetzen.

Pressekontakt:

DBB NRW
Uwe Groß, Ernst-Gnoß-Str. 24, 40219 Düsseldorf, Telefon: 0211/49
15 83-13, Mobil: 0152/28 42 52 01, uwe.gross@dbb-nrw.de,
www.dbb-nrw.de

V.i.S.d.P.: Roland Staude, 1. Vorsitzender DBB NRW, Ernst-Gnoß-Str.
24, 40219 Düsseldorf, Telefon: 0211/49 15 83-0, presse@dbb-nrw.de

Quelle:Schwarz-grüner Koalitionsvertrag in NRW / Licht und Schatten


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