Sperranordnungen gegen Internetprovider zur IP-Sperrung von Glücksspielangeboten der Lottoland Gruppe offensichtlich rechtswidrig

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Hamburg (ots) –

Lottoland wird sich mit allen rechtlichen Mitteln, inklusive Staatshaftungsklagen in dreistelligem Millionenbereich gegen die Sperrung von Angeboten der Gruppe wehren

Die Lottoland Gruppe (“Lottoland”, “Lottohelden”), ein weltweit führender und vielfach lizenzierter Glücksspielkonzern wehrt sich gegen Pläne der Gemeinsame Glücksspielaufsicht der Länder (GGL), Internetprovider aufzufordern, Angebote von Lottoland zu sperren. Gegenüber Anbietern im Schutzbereich des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa sind Sperranordnungen generell verboten.

Die Lottoland Gruppe ist regulierungswillig und bemüht sich seit 2017 nachweislich um deutsche Erlaubnisse. 2020 wurde hierfür eigens die Lottoland Deutschland GmbH gegründet. Die Erlaubnisanträge wurden bis heute nicht beschieden oder abgelehnt, die Verfahren laufen somit unverändert.

Nigel Birrell, CEO Lottoland Group: “Es ist offensichtlich, dass die staatliche GGL im Auftrag der staatlichen Lottogesellschaften und Bundesländer Fakten schaffen will, um das letztlich verbliebene Lottomonopol zu schützen und Wettbewerber im Lottosektor auszuschalten – aus rein fiskalischen Gründen.”

Deutschland ist seit jeher durch einen – aus EUKOM- und EuGH-Sicht mehr als fragwürdigen – Protektionismus des staatlichen Lottomonopols, sowie vorrangig fiskalische Interessen geprägt. Mitte 2021 ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten, mit dem der Markt weitgehend liberalisiert wurde – mit unionsrechtswidriger Ausnahme von LOTTO und der Lotteriewetten.

“Die Lotteriewetten-Verbote sind ganz offensichtlich nicht mit europäischem Recht vereinbar. Es spricht für sich, dass die eigenen Berater der Bundesländer und Lottogesellschaften das bereits 2019 gutachterlich festgestellt haben”, so Birrell.

Daher klagen die maltesischen Lottoland-Gesellschaften gegen Untersagungsverfügungen vor den Verwaltungsgerichten Darmstadt und Hannover. Urteile stehen auch hier jedoch weiterhin aus.

Lottoland hält diverse Lizenzen europäischer Staaten, unter anderem in Großbritannien, Irland, Schweden oder Malta, die Angebote von Zweitlotterien, Casinospielen und Sportwetten erlauben, für die generell die europäische Dienstleistungsfreiheit gilt. Für diese Angebote besteht eine strenge Überwachung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, die Jugend- und Spielerschutz, Betrugsvorbeugung und Geldwäscheprävention gewährleistet. Zudem zahlt Lottoland seit Jahren in Deutschland Steuern.

Pressekontakt:

Lottoland Pressebüro
c/o Faktenkontor
Tel.: +49 (0)40 253 185 129
E-Mail: lottoland@faktenkontor.de

Quelle:Sperranordnungen gegen Internetprovider zur IP-Sperrung von Glücksspielangeboten der Lottoland Gruppe offensichtlich rechtswidrig


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