Stärke zeigen / Kommentar der Allgemeinen Zeitung Mainz zur Clankriminalität

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Mainz (ots) – Wenn ein 19-jähriger Hartz-IV-Empfänger mehrere Eigentumswohnungen kauft, kann das nicht mit rechten Dingen zugehen. Schon gar nicht in Berlin, einem Zentrum der Clankriminalität in Deutschland. Immer wieder stießen Ermittler in der Vergangenheit an Grenzen, weil sie die Herkunft des Vermögens von Verdächtigen nicht nachweisen konnten. Das schürte Frust. Seit der Änderung des Paragrafen 76a des Strafgesetzbuches reicht es, wenn ein Richter der Überzeugung ist, dass Vermögen aus einer rechtswidrigen Tat stammt, um es zu beschlagnahmen. Diese Novelle ist nur zu begrüßen und war längst überfällig. Denn der Einzug von größeren Geldbeträgen, Immobilien, Luxusautos und anderen Vermögenswerten trifft Schwerkriminelle wie kaum ein anderes Strafverfolgungsmittel. Mögen Juristen, die unter anderem die freie richterliche Beweiswürdigung eingeschränkt sehen, auch Kritik an der Gesetzesänderung üben, sie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn der Staat darf es nicht dulden, dass es Parallelgesellschaften gibt, die sich außerhalb des geltenden Rechts in eigenen Werteordnungen bewegen. Bringt man Kriminelle konsequent um den Ertrag ihrer illegalen Machenschaften, tut man ihnen empfindlich weh. Damit ist der Kampf allerdings noch nicht gewonnen. Auch deshalb nicht, weil bislang nur wenige Verfahren letztinstanzlich entschieden sind. Aber die Ansage ist klar: Null Toleranz gegenüber allen Formen Organisierter Kriminalität. Zeigt der Staat hier Stärke, gewinnt er verlorengegangenes Vertrauen in seine Durchsetzungsfähigkeit wieder.

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Quelle:Stärke zeigen / Kommentar der Allgemeinen Zeitung Mainz zur Clankriminalität


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