Berlin (ots) – Die ETL AG Steuerberatungsgesellschaft hat auf ihrer Homepage ETL.de ein vielseitiges Informationsangebot rund um das anstehende Steuerjahr 2021 für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Mit einem Vorteilsrechner (https://www.etl.de/steuerrechner/soli-vorteilsrechner/) können Unternehmer und Privatpersonen ausrechnen, wie viele Steuern sie im kommenden Jahr durch den teilweisen Wegfall des Solidaritätszuschlags sparen werden. In einem Experteninterview informiert ETL, was sich für Unternehmen 2021 ändern wird.
Soli-Vorteilsrechner soll Unternehmern Ersparnis aufzeigen
Mit ihrem neuen Angebot bietet ETL kleinen und mittleren Unternehmen auf verschiedenen Kanälen die Möglichkeit, sich auf das Steuerjahr 2021 vorzubereiten. Im Zentrum steht der Soli-Vorteilsrechner: Diesen haben die ETL-Steuerexperten entwickelt, um Unternehmern
und Arbeitnehmern im direkten Vergleich zwischen den Steuerjahren 2020 und 2021 aufzuzeigen, wie hoch ihre Ersparnis nach den ab dem 1. Januar 2021 geltenden Anpassungen beim Solidaritätszuschlag ist. Unternehmer und Freiberufler können hier ihre gewerblichen und freiberuflichen sowie weiteren Einkünfte eingeben und die Ersparnis sofort ablesen.
Anpassungen beim Solidaritätszuschlag: Entlastung für die meisten Steuerpflichtigen
Hintergrund ist, dass die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag ab dem 1. Januar 2021 von 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben wird und im Übergangsbereich bis 31.528 Euro Einkommensteuer nur ein linear ansteigender Solidaritätszuschlag zu zahlen ist. Erst wenn die Einkommensteuer darüberliegt, wird der volle Zuschlag von 5,5 Prozent fällig. Damit werden alle Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen bis 96.822 Euro entlastet, bis 62.127 Euro fällt gar kein Solidaritätszuschlag mehr an. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge.
“Der Vorteilsrechner ist für Unternehmer ein guter erster Anhaltspunkt für ihre künftige finanzielle Planung”, erläutert Marc Müller, Steuerberater und Vorstand der ETL-Gruppe. “Unternehmer mit gewerblichen Einkünften zahlen künftig meist sogar bei noch höheren Einkünften weniger Solidaritätszuschlag, weil dieser nur auf die Einkommensteuer erhoben wird, die nach der Anrechnung der Gewerbesteuer verbleibt. Hier sollte am besten gemeinsam mit einem Steuerberater geschaut werden, wie hoch die steuerliche Entlastung ausfallen kann und wie sich die Änderungen auf die Steuervorauszahlungen auswirken.”
Pressekontakt:
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Quelle:Steuerjahr 2021: ETL veröffentlicht Soli-Vorteilsrechner für kleine und mittlere Unternehmen
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