Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Erste Urteile nach Krawallnacht

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Stuttgart (ots) – Es ist zwar ruhig geworden rund um den Eckensee, wo die Randale ihren Ausgang genommen hatte. Doch die Menschen in Stuttgart haben sich noch nicht beruhigt nach dem Schock vom Juni, als der Stadtfrieden für eine Nacht gestört war. Der Richter und die Staatsanwältin betonen, dass sie sich davon nicht haben leiten lassen. Das dürfen sie auch nicht, denn mit einem Urteil im Jugendstrafrecht darf – anders als bei Erwachsenen – kein abschreckendes Beispiel gesetzt werden. Im Zentrum steht die erzieherische Wirkung für den Verurteilten. Da dürfen Rufe nach harten Strafen aus der Bevölkerung keine Rolle spielen. Andererseits haben die jungen Männer sich gegen die Polizei gestellt und damit auch den Staat angegriffen. Dass hier eine rote Linie überschritten war, haben sie mit dem Urteil schmerzlich lernen müssen.

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