Und nun? Kommentar von Friedrich Roeingh zur Impfpflicht

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Mainz (ots) –

Nein, es ist noch keine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Bereits die Eilentscheidung macht aber deutlich, dass sich Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen arbeiten, selbstverständlich besondere Anforderungen an die Ausübung ihres Berufes gefallen lassen müssen. Die Entscheidung macht ein weiteres Mal deutlich, wie unsäglich der Vorstoß von Markus Söder war, den Vollzug der Impfpflicht aussetzen zu wollen. Söder rüttelt nicht nur an den Grundfesten des Rechtsstaats, sondern hat auch bewusst die Autorität des Verfassungsgerichts unterwandert. Denn natürlich war ihm bewusst, dass Karlsruhe eine Eilentscheidung zu den Klagen gegen die Impfpflicht verkünden würde. Das nur als Hinweis an all diejenigen, die bedauern, dass diese ruchlose Spielernatur nicht für die Union ins Rennen um das Amt des Bundeskanzlers gehen durfte. Es geht aber nicht ums Recht haben und auch nicht allein darum, rechtsstaatliche Prinzipien gegen populistische Politiker zu verteidigen. Es geht genauso darum, einen Weg aus der Misere zu finden. Bund und Länder dürfen sich nicht auseinanderdividieren lassen. Weil die Gefahr neuer, gefährlicherer Mutanten mitnichten gebannt ist. Und weil auch im günstigeren Fall so gut wie sicher ist, dass wir auch im kommenden Herbst ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Pandemiemanagement brauchen. Zu einem konstruktiven Vorgehen gehört eine Verständigung darauf, wie denn die Umsetzung der Impfpflicht in der Pflege ausgestaltet werden soll. Dieser Punkt muss zu den zentralen Aufgaben der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch gehören. Bezüglich der allgemeinen Impfpflicht täte die Bundesregierung gut daran, auf die Idee von Oppositionschef Friedrich Merz einzugehen, der eine Art flexiblen Vorratsgesetzes vorgeschlagen hat. Tatsächlich steht die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht in der aktuellen Lage zumindest infrage. Zugleich gilt es, Vorsorge für kommende Lagen zu treffen. Vorsorge in der Vorbereitung eines Gesetzes, das noch offenlässt, ob am Tag X alle Erwachsenen oder nur die älteren einer Impfpflicht unterliegen. Und das in der Lage ist, die weitere Entwicklung der Impfstoffe zu berücksichtigen. Eines Gesetzentwurfes also, der mit den dann notwendigen Einstellungen möglichst schnell gezogen werden kann. Wir brauchen in dieser heiklen Phase der Pandemie beides: Einen Staat, der weiter Handlungsfähigkeit beweist – und zugleich alle Anstrengungen für eine gesellschaftliche Befriedung.

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