Unternehmenskriminalität: Schutz für die Gesetzestreuen / Kommentar von Jörg Buteweg

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Freiburg (ots) – Das Bundeskabinett hat – entsprechend dem Koalitionsvertrag, aber weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität beschlossen. Interessenvertreter argumentieren, damit werde die Wirtschaft unter Generalverdacht gestellt. Das Argument zieht jedoch nicht. (…) Vielmehr schützen die Pläne der Regierung grundsätzlich gesetzestreue Firmen und deren Mitarbeiter. Bisher entscheiden nämlich die Staatsanwälte in den einzelnen Bundesländern, ob sie bei Verdachtsfällen – beispielsweise wegen Betrugs – überhaupt ermitteln. Der Firmensitz spielt also eine Rolle bei dem Risiko, ob man bei einer Straftat ertappt wird. Das ändert sich nun: Mit der geplanten Reform muss ermittelt werden. Sie sorgt also für Gleichbehandlung. http://www.mehr.bz/khs169p

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