Whistleblower-Experte: Beim deutschen Gesetzentwurf besteht Verbesserungsbedarf

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Berlin (ots) –

– Am 17. Dezember 2020 jährt sich die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber*innen, die bis Ende 2021 umgesetzt werden muss
– Bundesjustizministerin Lambrecht legt den Gesetzentwurf zum Whistleblowing-Schutz in Deutschland vor
– Experte für Whistleblowing-Systeme ordnet den aktuellen Gesetzesentwurf ein Bundesjustizministerin Christine Lambrecht stellte am Wochenende den deutschen Gesetzentwurf zur EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblower*innen fertig. Kenan Tur ist Gründer und Vorstand des führenden Anbieters für Hinweisgebersysteme, Business Keeper AG (www.business-keeper.com) (http://www.business-keeper.com) . Als Experte für den Schutz von Whistleblower*innen fordert er, dass auch anonymen Meldungen zwingend nachgegangen werden sollte, da ansonsten wichtige Hinweise über zu bekämpfende Missstände in Wirtschaft und Gesellschaft verloren gingen.

Das deutsche Bundesjustizministerium unter Christine Lambrecht hat am vergangenen Samstag einen Gesetzentwurf zum Schutz der Whistleblower*innen fertiggestellt. Da sich der Gesetzentwurf nicht nur auf das Unionsrecht, sondern auch auf deutsches Recht bezieht, geht der Gesetzentwurf deutlich über die EU-Richtlinie hinaus. Demnach sieht die Vorgabe der EU vor, dass hinweisgebende Mitarbeiter*innen durch eine Beweislastumkehr vor Repressalien geschützt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Kündigung nicht als Folge einer Meldeabgabe zustande kommen darf. Auch die Möglichkeit, neben einer unternehmensinternen eine externe Meldestelle des Bundes einzurichten, ist von der EU vorgegeben und für Deutschland eine große Neuerung: Bisher waren Hinweisgebende besser beraten, den Missstand erst intern zu melden. Somit bekommen Whistleblower*innen nun zwei Meldekanäle angeboten. Die EU-Richtlinie rät jedoch dazu, dass zuerst die internen Kanäle verwendet werden.

“Der Gesetzentwurf sieht jedoch auch vor, dass für die Bearbeitung von anonym eingegangenen Hinweisen keine Pflicht bestehen soll, da das Bundesjustizministerium eine Überlastung der Meldestellen befürchtet”, ergänzt Kenan Tur, Gründer und Vorstand von Business Keeper.

Er führt fort: “Die Einschränkungen bei der Bearbeitung von anonymen Meldungen sehen wir allerdings sehr kritisch: Wer beispielsweise jahrelang im Unternehmen Missstände beobachtet hat, traut sich unter Umständen nicht, diese mit Klarnamen aufzudecken. Das zeigt auch die Befragung unserer Kunden zur Nutzung von Hinweisgebersystemen: Bei 80 Prozent der Befragten liegt der Anteil an anonymen Meldungen bei über einem Viertel. Bei 44 Prozent unserer Kunden sind sogar mehr als die Hälfte der Meldungen anonym. Das sind jedoch zum Großteil wichtige Hinweise, die in den letzten Jahren dazu beigetragen haben, zahlreiche Missstände in der Wirtschaft und Gesellschaft aufzudecken. Anonymität ist daher ein essenzielles Element innerhalb von Hinweisgebersystemen und der Schutz von Whistleblower*innen muss daher an erster Stelle stehen. Somit wäre die Nichtbearbeitung von Hinweisen anonymer Personen fahrlässig. Aus unserer Sicht ist daher eine Anpassung des Gesetzesentwurfs anzuraten. Ebenfalls lassen die Zahlen aus einschlägigen Studien keineswegs den Rückschluss zu, dass anonyme Hinweise zu einem vermehrten Missbrauch der Meldesysteme führen. Dies ist eher im Gegenteil der Fall.”

Was ist die EU-Richtlinie und wer wird damit angesprochen?

Damit Hinweisgeber*innen zukünftig besser vor negativen Konsequenzen geschützt sind, ist vergangenes Jahr die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblower*innen in Kraft getreten. Bis zum 17. Dezember 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu überführen. Am 12. Dezember 2020 hat Deutschlands Bundesjustizministerin, Christine Lambrecht, ihren Gesetzentwurf fertiggestellt. Die Richtlinie betrifft Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro bzw. ab einer Größe von 50 Angestellten sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohner*innen und öffentliche Einrichtungen und Behörden.

Augen auf bei der Wahl des Hinweisgebersystems

Der Schutz der Daten der Hinweisgebenden sollte bei der Wahl der Hinweisgeber-Software an erster Stelle stehen. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein doppelt verschlüsseltes Meldesystem. So erhalten weder die Systemanbieter noch andere Parteien, wie beispielsweise Ermittlungsbehörden, Einsicht in die Daten. Dadurch kennen lediglich die Fallbearbeiter*innen in der jeweiligen Organisation die Inhalte. Auch sollten Unternehmen die Meldedaten ausschließlich in dedizierten Rechenzentren speichern lassen und von Anbietern, welche die Kundendaten in einer Cloud ablegen, im Zweifel Abstand nehmen. Denn hier könnten sensible Informationen zum Nachteil der Whistleblower*innen sowie des Unternehmens entnommen werden. Die Wahl eines Anbieters mit den strengen Zertifizierungskriterien des europäischen Datenschutz-Gütesiegels (EuroPriSe) ist somit ratsam.

Über Kenan Tur

Kenan Tur ist Gründer und Vorstand der Business Keeper AG. In den vergangenen 20 Jahren hat sich Tur zu einem der führenden Experten für Hinweisgebersysteme und Wirtschaftsethik entwickelt. Tur ist Mitbegründer des Forums Berlin des Deutschen Netzwerks Wirtschaftsethik (dnwe). Bei Transparency Deutschland fungiert er als Leiter der Arbeitsgruppe “Hinweisgeber”.

ÜBER BUSINESS KEEPER AG

Die Business Keeper AG (www.business-keeper.com (http://www.business-keeper.com)) ist der europäische Pionier für elektronische Hinweisgebersysteme und Compliance-Software. Seit 2001 entwickelt das Berliner Unternehmen innovative Integritäts- und Compliance-Anwendungen gegen Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geldwäsche und andere gesellschaftliche Missstände. Das BKMS® (Business Keeper Monitoring System) Compliance System ist modular aufgebaut: Neben dem herkömmlichen Hinweisgebersystem kann die BKMS® Plattform Drittparteien überprüfen sowie helfen, weitere Genehmigungsprozesse einzuhalten.

Die doppelte Verschlüsselung der Meldedaten gewährleistet Hinweisgebenden höchste Sicherheit. Die Compliance-Plattform BKMS® Compliance System von Business Keeper ist EU-DSGVO-konform und die umfassendste und erste Compliance Lösung weltweit, die nach den strengen EuroPriSe-Kriterien zertifiziert ist. Zum Kundenstamm des Unternehmens zählen zahlreiche börsennotierte Konzerne aus Europa sowie Behörden, Kindeswohl-Einrichtungen und NGOs. Business Keeper beschäftigt 100 Mitarbeiter*innen in Berlin und verfügt über weitere Büros in Augsburg, Madrid und Paris.

Pressekontakt:

Luisa Lindenthal I luisa.lindenthal@tonka-pr.com I +49.30.403647.613
Miriam Goldman I miriam.goldman@tonka-pr.com I +49.30.403647.623

Quelle:Whistleblower-Experte: Beim deutschen Gesetzentwurf besteht Verbesserungsbedarf


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