Datenschutz in Corona-Zeiten: LUTOP gibt Tipps für Unternehmen

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Essen (ots) – Angesichts der Corona-Pandemie und der Testangebotspflicht sehen sich Unternehmen vor neue Herausforderungen hinsichtlich des Datenschutzes gestellt. LUTOP informiert darüber, wie Unternehmen die sensiblen Daten ihrer Mitarbeiter schützen und die Corona-Test-Angebotspflicht möglichst sicher in ihrem Betrieb umsetzen können.

Seit dem 20. April 2021 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine Testmöglichkeit auf Covid-19 anzubieten. Die Testangebotspflicht ist ein wichtiger Schritt, um eine mögliche Corona-Infektion frühzeitig erkennen und die weitere Ausbreitung verhindern zu können. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand, da sich hinsichtlich der Umsetzung des Testangebots neue Anforderungen an das Datenschutzmanagement ergeben. Die LUTOP Datenschutz Akademie und Geschäftsführer Elmar Sommerfeld vermitteln vor diesem Hintergrund in ihren Kursen fundiertes Fach- und Praxiswissen in Hinblick auf die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.

Neue Herausforderungen an den Datenschutz durch Corona-Testangebotspflicht

Gemäß der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal wöchentlich einen Corona-Test zur Verfügung stellen. Für bestimmte Berufsgruppen, personennahe Dienstleistungen oder Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt sind sogar zwei Tests wöchentlich vorgeschrieben. Den Mitarbeitern ist es freigestellt, ob sie das Testanbot wahrnehmen – der Arbeitgeber hat seine Angestellten vorab über die Freiwilligkeit zu unterrichten.

Unternehmen stehen hinsichtlich der innerbetrieblichen Umsetzung des Datenschutzes vor einer Herausforderung: Laut Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen die Testergebnisse Gesundheitsdaten der Mitarbeiter dar. Diese dürfen nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet, d.h. beispielsweise dokumentiert bzw. gespeichert werden.

Im Zuge der Rechenschaftspflicht sind Arbeitgeber jedoch dazu verpflichtet, bei Bedarf das tatsächliche Testangebot für die Mitarbeiter nachweisen zu können. Die Arbeitgeber müssen also gegebenenfalls ein tatsächliches Angebot an die Mitarbeiter dokumentieren können. Allerdings beinhaltet die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung keine gesetzliche Dokumentationspflicht der eigentlichen Testergebnisse. Da diese als Gesundheitsdaten dem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO unterfallen, ist eine Dokumentation bzw. Speicherung der Testergebnisse nur nach freiwilliger und ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter und unter strengen Voraussetzungen möglich.

LUTOP rät zur Vorsicht im Umgang mit den Corona-Testergebnissen

“Datenschutzbeauftragte in Unternehmen sind vor diesem Hintergrund zu besonderer Sorgfalt angehalten”, erklärt Elmar Sommerfeld von der LUTOP Datenschutz Akademie.

Er empfiehlt Datenschutzbeauftragten in Unternehmen darauf Acht zu geben, dass die Testergebnisse im besten Fall nicht von den Arbeitgebern gespeichert oder sonst wie verarbeitet werden.

Die Einhaltung der Corona-Testangebotspflicht ist dabei auch auf anderen Wegen nachweisbar, zum Beispiel mit Einkaufsbelegen oder einem Nachweis darüber, dass die Mitarbeiter über das Testangebot informiert worden sind. Denkbar sind ebenfalls Listen, mit denen Unternehmen dokumentieren können, welche Mitarbeiter an welchen Tagen einen Test erhalten haben.

Sollten die Testergebnisse dennoch vom Arbeitgeber verarbeitet werden, rät die LUTOP Datenschutz Akademie dringend dazu, die entsprechende und ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen und auf eine begrenzte Speicherdauer zu achten. Da es sich um Gesundheitsdaten handelt, sind an die Einwilligung strenge Anforderungen zu stellen. Weiterhin sollten die Testergebnisse bei der Verarbeitung besonders gesichert und spätestens nach einem Monat gelöscht werden – besser jedoch früher. Dies ergibt sich einerseits daraus, dass die Testergebnisse Momentaufnahmen sind und andererseits aus dem Gebot der Datenminimierung.

Über LUTOP

Die LUTOP Datenschutz Akademie GmbH unterstützt Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen dabei, das Thema Datenschutz so einfach und sicher wie möglich zu gestalten und abzudecken. Mit jahrelanger Erfahrung bieten Geschäftsführer Elmar Sommerfeld und sein Team aus externen Datenschutzbeauftragten, spezialisierten Rechtsanwälten, IT- und Marketing-Experten hochwertige Beratungsangebote, Praxislösungen und Ausbildungen im Bereich Datenschutz.

Pressekontakt:

LUTOP Datenschutz Akademie GmbH
Laurastr. 10
45289 Essen
Tel.: 0201 8579 6979
E-Mail: info@lutop-akademie.de
www.lutop-akademie.de
https://www.xing.com/profile/Elmar_Sommerfeld/

Quelle:Datenschutz in Corona-Zeiten: LUTOP gibt Tipps für Unternehmen


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