Deutsche Umwelthilfe erstreitet rechtskräftiges Urteil zur umfänglichen Akteneinsicht in Dieselskandal-Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts

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Berlin (ots) –

– Kraftfahrt-Bundesamt und VW scheitern vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig mit ihrem Versuch, Dieselgate-Akten nicht vorzulegen
– Gericht gewährt der DUH endgültig umfassende Einsicht – nur personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden
– DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: “Schallende Ohrfeige für Verkehrsminister Scheuer: Seit fünf Jahren verweigert der Betrugskonzern VW in konspirativer Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium die Einsicht in Akten, die die Durchsetzung der Rechte von Millionen VW-Dieselopfern entscheidend erleichtern würden.” Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen juristischen Sieg gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und VW errungen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat in dem seit fünf Jahren andauernden Rechtsstreit letztinstanzlich entschieden: Der Umweltverband erhält Einsicht in den gesamten Schriftverkehr zwischen dem KBA und der Volkswagen AG zwischen dem 18. September 2015 und dem Tag der Anordnung des Rückrufes für Betrugsdiesel EA 189 des Herstellers Volkswagen, dem 15. Oktober 2015. Ebenso kann die DUH Schriftstücke des dazu geführten Verwaltungsvorganges einsehen. Dies geht aus einem Beschluss des OVG Schleswig hervor, der dem Verband am Montag zugestellt wurde.

“Diese letztinstanzliche Gerichtsentscheidung ist eine erneute schallende Ohrfeige für Andreas Scheuer, der im Dieselabgasskandal durch die Nichtveröffentlichung ihm vorliegender Fakten den VW-Betrugskonzern schützt und Millionen betroffene Fahrzeughalter schädigt. Allein mit der Baureihe EA 189, um die es bei diesen Akten geht, wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue, aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die nun mit behördlichem Segen besonders in der kommenden kalten Jahreszeit für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen”, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die DUH hatte bereits vor fünf Jahren die Überlassung der Akten eingefordert, was der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt und das Kraftfahrt-Bundesamt verweigerten. Im Frühjahr 2016 übersandte das KBA nur eine praktisch komplett geschwärzte knapp 600-seitige Akte. Daraufhin erhob die DUH Klage auf “Entschwärzung” und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied im April 2018 im Sinne der DUH, jedoch stellten das beklagte Kraftfahrt-Bundesamt sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit dem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des OVG Schleswig wird dieser Antrag abschließend abgelehnt, das Urteil von 2018 ist somit rechtskräftig.

Gegenstand des Verfahrens war das Begehren der DUH auf Einsicht in den Schriftverkehr zwischen KBA und VW bezüglich der vom KBA erlassenen Rückrufanforderung von VW Diesel Pkw der Motorbaureihe EA 189 der Abgasnorm Euro 5. An diesem Modell hatte sich im September 2015 nach den Ermittlungen und Verfahren der US-amerikanischen Behörden der Abgasskandal in Deutschland entzündet.

“Das Gericht macht in seinem Beschluss deutlich, dass es sich bei den Unterlagen nicht um interne Kommunikation handelt. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Absprachen es zwischen KBA und VW im Herbst 2015 gab”, so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Links:

Den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig finden Sie hier: http://l.duh.de/p201008

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 884 72 80, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Quelle:Deutsche Umwelthilfe erstreitet rechtskräftiges Urteil zur umfänglichen Akteneinsicht in Dieselskandal-Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts


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