EU-Ratspräsidentschaft: Unabhängige Justiz als Fundament der Europäischen Union bewahren

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Berlin (ots) – Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung, Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Bewahrung der Unabhängigkeit der Justiz in Europa, ganz oben auf die Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu setzen.

“Wenn die Unabhängigkeit der Justiz in einem EU-Mitgliedstaat bedroht ist, dann sind die Menschenrechte in allen EU-Mitgliedstaaten in Gefahr”, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der vom Institut gemeinsam mit dem Polnischen Ombudsmann und der Bremer Landesvertretung in Berlin ausgerichteten Online-Konferenz “Rechtsstaatlichkeit in Europa sichern – Zur Bedeutung einer unabhängigen Justiz” am 25. Juni in Berlin.

“Die Bundesregierung sollte sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass Polen die Urteile des Gerichtshofs der EU vollständig befolgt”, so Rudolf weiter. Es sei in der EU als Werte- und Rechtsgemeinschaft nicht hinzunehmen, dass polnische Richter und Richterinnen sanktioniert würden, wenn sie unter Berufung auf Urteile des Gerichtshofs der EU Recht sprächen oder Kritik an den umstrittenen Justiz-Reformen äußerten.

“Als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitutionen (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/no_cache/service/glossar/?tx_contagged%5Bsource%5D=default&tx_contagged%5Buid%5D=557&cHash=e57b7b6dcdaaa1cab64a8a45b349368e) Deutschlands und Polens können wir nicht schweigen, wenn die Rechtsstaatlichkeit in den EU-Staaten bedroht ist. Menschenrechte und Rechtsstaat gehören untrennbar zusammen. Menschenrechte begrenzen und steuern das Handeln des Staates. Unabhängige Gerichte schützen die Menschenrechte, wenn Regierungen, Parlamente oder Verwaltungen sie verletzen”, erklärte die Institutsdirektorin. “Ein kontinuierliches Rechtsstaats-Monitoring aller EU-Mitgliedstaaten ist notwenig.”

Nach Ansicht des Instituts sollte die Bundesregierung außerdem darauf hinwirken, dass nur Staaten mit unabhängiger Justiz Geld aus dem Haushalt der EU erhalten. Nur mit unabhängiger gerichtlicher Kontrolle werde sichergestellt, dass die Europäische Union weder direkt noch indirekt Regierungen unterstützt, die die Fundamente der EU – Rechtsstaat und Menschenrechte – untergraben.

Die Online-Konferenz “Rechtsstaatlichkeit in Europa sichern – Zur Bedeutung einer unabhängigen Justiz” wird am 25. Juni, 10:00 – 13:15 Uhr, live unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/livestream (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/live-streams-von-veranstaltungen/) in deutscher, polnischer und englischer Sprache übertragen.

WEITERE INFORMATIONEN

Interview mit Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. (25.06.2020): “Wenn die Unabhängigkeit der Justiz in einem EU-Mitgliedstaat bedroht ist, dann sind die Menschenrechte in allen EU-Mitgliedstaaten in Gefahr”.

http://ots.de/1hWWA6

ENNHRI Report (May 2020): The rule of law in the European Union. Reports from National Human Rights Institutions.

http://ennhri.org/news-and-blog/ennhri-contributes-to-eus-first-annual-rule-of-law-report/

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand

Pressesprecherin

Zimmerstraße 26/27

10969 Berlin

Tel.: 030 259 359-14

hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de

Twitter: @DIMR_Berlin

Quelle:EU-Ratspräsidentschaft: Unabhängige Justiz als Fundament der Europäischen Union bewahren


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