EuGH-Urteil im Dieselskandal: Abschalteinrichtungen unzulässig – ein Meilenstein für Verbraucher

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Berlin (ots) – Der EuGH hat Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Fahrzeughersteller dürfen keine Software in Motoren verwenden, die systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen bei Zulassungstests verbessert. Auch zur Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors sei eine solche Abschalteinrichtung nicht gerechtfertigt.

Hintergrund des aktuellen EuGH-Urteils (Az. C-693/18) ist ein Verfahren in Frankreich, in dem gegen VW auf Schadensersatz geklagt wird. Im September 2015 hatte Volkswagen mehr oder weniger zugegeben, Abgaswerte bei Zulassungstests mithilfe von Abschalteinrichtungen geschönt zu haben. Dies hatte den Dieselskandal vor fünf Jahren losgetreten. In den betreffenden Fahrzeugmotoren ist eine Software verbaut, die erkennt, ob sich ein Auto gerade auf dem Prüfstand befindet. So können im Test Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden, im realen Straßenverkehr aber nicht.

Nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung (EG) 715/2007 sind Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten. Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung sagt jedoch, dass eine solche Vorrichtung zulässig ist, wenn sie “notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung” zu schützen. Der EuGH sollte klären, ob die Software unter ebendiese Ausnahme fällt. Bereits im April 2020 hatte die damalige EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrer Anklageschrift erklärt, dass solche Techniken bei der Abgasreinigung unzulässig seien. Der EuGH folgte dieser Einschätzung nun – ein Urteil, auf das Verbraucherschützer lange gewartet haben.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing “Wir betrachten dieses Urteil als Meilenstein im Dieselskandal. Es bestätigt, was wir schon immer gesagt haben: Die Autoindustrie hat sich jahrelang hinter Argumenten versteckt, die nicht haltbar sind. Dank des Urteils können die Hersteller die EU-Verordnung nicht mehr nach ihrem Gutdünken auslegen.”

“Unter den Verbrauchern hat sich eine gewisse Resignation in Sachen Dieselskandal breitgemacht”, so Dreschhoff, “vor allem in Hinblick auf den langen Atem der Unternehmen und die jüngsten BGH-Urteile. Aber das heutige Urteil zeigt: Verbraucher dürfen sich nicht abschrecken lassen, ein Vorgehen gegen die Hersteller ist nach wie vor möglich. Das betrifft vor allem VW, die zurzeit mit einer plumpen Web-Kampagne Kunden einreden wollen, dass sich Klagen nicht lohnen.”

Dreschhoff ist sicher, dass neben VW jetzt auch bei anderen Unternehmen, die bisher relativ unbeschadet blieben, die Luft dünn wird. “Fast alle Autohersteller haben eingeräumt, dass sie ein sogenanntes Thermofenster verwenden – das ist sozusagen schon Industriestandard. Deshalb sind wir bester Hoffnung, auch bei anderen Herstellern wie Mercedes-Benz oder BMW leichter Ansprüche durchsetzen zu können. Es gibt so gut wie kein Fahrzeug, das ohne Erkennungen des Prüfzyklus auf dem Prüfstand sauber ist.”

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing berät geschädigte Dieselfahrer und hat über 10.000 Mandanten erfolgreich im Dieselskandal betreut. Mehr unter www.diesel-gate.com (http://www.diesel-gate.com).

Pressekontakt:

Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstr. 10-12, 10777 Berlin
Thorsten Wortmann
Tel. +49 176 41674782
Mail: thorsten.wortmann@rosenmeister.org
www.diesel-gate.com

Quelle:EuGH-Urteil im Dieselskandal: Abschalteinrichtungen unzulässig – ein Meilenstein für Verbraucher


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