Gebäudeenergiegesetz: Ein Anfang mit Fragezeichen

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Hamburg (ots) –

– Studie: Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045 auch mit neuem Gesetz nicht erreichbar
– LichtBlick fordert wirksame GEG-Novelle mit Neuausrichtung der Steuerungslogik

Die leidige Heizungsdebatte ist beendet, doch das Ziel der Klimaneutralität bleibt in weiter Ferne: Die heute beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetz ist eine vertane Chance. Denn auch die neue Festschreibung, neue Heizungen möglichst mit 65 Prozent Erneuerbaren zu betreiben, wird das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 verfehlen.

“Das heute verabschiedete Gesetz darf nur der späte Startschuss für eine neue Debatte sein. Denn die Berechnungsgrundlagen für die Energiebilanz von Gebäuden beruhen auch im neuen Gesetz auf falschen Annahmen”, sagt Michael Liesner-Düning, Coordinator Climate & Energy Policy bei LichtBlick. “Auch wenn eine weitere Novelle nach den letzten Monaten der öffentlichen Diskussion nicht reizvoll scheint, ist sie dringend notwendig.”

Studie: Fehlkalkulation begünstigt fossile Energieträger – Ökostrom wird nicht berücksichtigt

Wie eine Studie des Architektenbüro ZRS im Auftrag von LichtBlick zeigt, ist eine Dekarbonisierung des Gebäudebestands auch mit der neuen Gesetzeslage nicht möglich. Denn als Grundlage für die Berechnung der Energiebilanz von Gebäuden werden weiterhin die sog. Primärenergiefaktoren (PEF) herangezogen. Je niedriger diese Faktoren sind, desto ‘besser’ ist die Energiebilanz eines Gebäudes. Fossile Energieträger haben fast alle einen Primärenergiefaktor von 1,1. Für Netzstrom wird dagegen pauschal ein Faktor von 1,8 angesetzt – ein Bezug von 100 Prozent Ökostrom ist schlicht nicht vorgesehen.

Die Folge dieser Fehlberechnungen: Laut GEG ist die Klimabilanz eines Bestandsgebäudes, das mit einem Gas-Brennwertkessel beheizt wird, besser als die eines Hauses mit Wärmepumpe. “Der Fokus muss weg von überisolierter Architektur und fossilen Energieträgern hin zu einer ehrlichen CO2-Bilanz im Gebäudestandard. Mit veralteten Berechnungsgrundlagen aus vergangenen Jahrzehnten erreichen wir keine Dekarbonisierung des Gebäudebestands – schon gar nicht bis 2045”, so Liesner-Düning.

Mehr zur Studie und den Ergebnissen unter: https://www.lichtblick.de/presse/waermestudie/

Pressekontakt:

Ata Mohajer, Communication Manager
Tel. 040-6360-1087, ata.mohajer@lichtblick.de
LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg

Quelle:Gebäudeenergiegesetz: Ein Anfang mit Fragezeichen


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