LBS-Tipp: Bausparer sollten noch Prämien und Zulagen sichern / Anträge sind rückwirkend möglich

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Potsdam (ots) –

Bausparer sollten sich bis zum Jahresende noch mögliche Prämien und Zulagen für Bausparverträge sichern. Dies gilt für neue und alte Bausparverträge. Noch besteht die Möglichkeit, zu prüfen, ob zum Jahresende die begünstigten Sparbeiträge für das Jahr 2021 erreicht werden. Um die volle Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung und Arbeitnehmersparzulage zu beziehen, müssen Bausparer lediglich bis zum 31. Dezember die noch fehlenden geforderten Mindestsparsummen auf die Verträge einzahlen.

Bis zum 31. Dezember Zeit ist es auch noch möglich, einen Bausparvertrag abzuschließen, den erforderlichen Eigenbetrag einzuzahlen und sich so die Prämie zu sichern, um keine Förderung zu verpassen.

Wohnungsbauprämie

Seit Januar 2021 gilt eine verbesserte Wohnungsbauprämie (WoP). Der maximal geförderte Sparbetrag stieg pro Person auf 700 Euro. Da der Fördersatz auf zehn Prozent erhöht wurde, wächst der volle Sparzuschuss auf 70 Euro. Die Einkommensgrenzen wurden auf 35.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen pro Person angehoben. Für Ehepaare gelten die jeweils doppelten Beträge.

Junge Sparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre sind, können nach sieben Jahren einmalig frei über das aus Beiträgen und Prämie angesparte Guthaben verfügen.

Für bereits vorhandene Verträge sollten Bausparer noch rückwirkend bis zum Jahresende die Wohnungsbauprämie (WoP) bis einschließlich 2019 beantragen. Stichtag für das Sparjahr 2019 ist der 31.12.2021.

Wohn-Riester

Riester-Sparer sollten unbedingt die Zahlungen auf Riester-Bausparverträgen aktualisieren, um die entsprechenden Zulagen nutzen. Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Hier gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagenansprüche. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 175 Euro Grundzulage. Zusätzlich gibt es abhängig vom Geburtsjahr für jedes Kind bis zu 300 Euro. Eine vierköpfige Familie kann so jährlich Riester-Zulagen bis zu 950 Euro erhalten. Diese Zulagen werden unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt.

Junge Bausparer unter 25 Jahren erhalten im ersten Beitragsjahr zusätzlich einen einmaligen Einsteigerbonus von 200 Euro.

Grundsätzlich gilt auch hier: Der Antrag für die Wohnriester-Zulage kann rückwirkend bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt die LBS Ost die Teilnahme am Dauerzulageverfahren. Ende 2021 läuft die Frist für die Zulagen von Wohnriester-Verträgen aus dem Jahr 2019 ab.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Vermögenswirksame Leistungen (vL) vom Arbeitgeber fördert der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Die Förderung des Arbeitgebers kann bis zu 40 Euro im Monat betragen. Der Staat fördert jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro mit einem Bonus von 9 Prozent. Maximal fließen so pro Jahr zusätzlich 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage auf das Bausparkonto. Es gelten Einkommensgrenzen (17.900 Euro für Singles, 35.800 Euro für Ehepaare).

Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen, kann die staatliche Zulage trotzdem voll genutzt werden. Den fehlenden Betrag kann man jedoch vom eigenen Gehalt durch den Arbeitgeber direkt auf das Bausparkonto überweisen lassen.

Die Arbeitnehmersparzulage kann sogar bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden Die Zulage kann noch bis Ende 2021 für Einzahlungen aus dem Jahr 2017 beantragt werden.

Pressekontakt:

Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de

Quelle:LBS-Tipp: Bausparer sollten noch Prämien und Zulagen sichern / Anträge sind rückwirkend möglich


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