“Niemand kann an reinen Luftbuchungen interessiert sein” / bpa begrüßt GPVG-Entwurf: Verbesserung der Versorgung – im Detail besteht noch Änderungsbedarf

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Berlin (ots) – “Wir begrüßen den Gesetzentwurf grundsätzlich, weil mit wenigen ausgewählten Maßnahmen eine Verbesserung der Versorgung erreicht wird. Allerdings sehen wir bei einzelnen Details noch Verbesserungsbedarf.” Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG).

So seien die von der Regierung zugesagten 20.000 zusätzlichen Assistenzkräfte zur dauerhaften Entlastung der Fachkräfte in den Pflegeheimen zwar eine wichtige Maßnahme. Allerdings hapert es nach Meurers Worten bei der konkreten Umsetzung. So seien Anpassungen beim Qualifikationsniveau notwendig. “Eine tatsächliche Besetzung der Stellen darf keinesfalls durch zu hohe, nicht erfüllbare Anforderungen verhindert werden. Niemand kann an reinen Luftbuchungen interessiert sein”, sagt der bpa-Präsident.

Ein Nachsteuern sei auch in der ambulanten Pflege notwendig. Hier fehle es an Unterstützung bei der Personalgewinnung, Qualifizierungsförderung und Arbeitsentlastung zur Sicherstellung der Versorgung. Meurer: “Der Gesetzgeber ist gefordert, zeitnah entsprechend nachzusteuern. Es braucht einerseits einen bedarfsorientierten Personalmix, andererseits muss angesichts der Arbeitsverdichtung Springerpersonal zur Verfügung gestellt und mehr Zeit für die einzelne Leistung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen veranschlagt werden. Außerdem ist die Refinanzierung von erforderlichen Qualifizierungs- und Rekrutierungsaufwendungen notwendig.”

Die Verlängerung der pandemiebedingten Sonderregelungen wird vom bpa ausdrücklich begrüßt. Meurer: “Pflegeeinrichtungen können sich darauf verlassen, dass ein erheblicher Teil ihrer coronabedingten Mindereinnahmen und außerordentlichen Aufwendungen refinanziert wird. Dies ermöglicht die Fokussierung auf die bestmögliche Versorgung der pflegebedürftigen Menschen. Da die Entwicklung der Corona-Pandemie nicht absehbar ist, sollte rechtzeitig über eine Verlängerung der Regelungen bis zum 30. Juni 2021 entschieden werden.”

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Für Rückfragen: Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

Quelle:“Niemand kann an reinen Luftbuchungen interessiert sein” / bpa begrüßt GPVG-Entwurf: Verbesserung der Versorgung – im Detail besteht noch Änderungsbedarf


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