Tillmann: Fristverlängerung so schnell wie möglich umsetzen

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Berlin (ots) –

Bund und Länder einigen sich auf Fristverlängerung

Am heutigen Donnerstag haben sich die Bundesregierung und die Landesregierungen im Bundesrat auf eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung geeinigt. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:

“Wir begrüßen, dass Bund und Länder bei der Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung Klarheit schaffen. Die Länder hatten aber auch schon vor der Forderung des Bundesfinanzministers nach einer Fristverlängerung vereinbart, dass sie erst ab dem 28. Februar 2023 säumige Steuerpflichtige mahnen würden. Wir fordern, die Verlängerung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 umgehend umzusetzen.”

Hintergrund:

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Ursprünglich mussten sie für 36 Millionen Grundstücke diese Erklärung im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt über das Datenportal Elster übersenden. Dieser äußerst knapp bemessene Zeitraum wird nun verlängert. Bei einer verspäteten Erklärungsabgabe ist es in begründeten Einzelfällen möglich, einen Verspätungszuschlag festzusetzen.

Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

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Quelle:Tillmann: Fristverlängerung so schnell wie möglich umsetzen


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