Trotz Verurteilung im Amt: Mindestens 11 AfD-Mandatsträger sind Gewalttäter

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Berlin/Essen (ots) –

Nach CORRECTIV-Recherchen sind mindestens 11 AfD-Mandatsträger verurteilte Gewalttäter. Gegen fünf weitere Mandatsträger wird gegenwärtig wegen Gewalttaten ermittelt. Eine Linken-Politikerin zieht jetzt eine Verschärfung des passiven Wahlrechts in Betracht.

CORRECTIV recherchierte in den vergangenen Wochen zu 48 AfD-Mandatsträgerinnen, -trägern und Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen sind, darunter mit direkter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, einer Form der Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahem Verhalten. 28 dieser Politikerinnen und Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt – und 14 davon sind trotz dieser Verurteilung noch immer in ihrem politischen Amt tätig.

Darunter sind zwei Bundestagsabgeordnete und drei Landtagsabgeordnete. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird zurzeit ermittelt. Unter den Fällen sind teils körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei meist um “Vergehen”. Mindestens 11 AfD-Mandatsträger sind demnach körperlich oder verbal gewalttätig geworden oder leisteten Beihilfe zu Gewalt. Drei weitere wurden wegen Waffenbesitz oder Amtsmissbrauch verurteilt.

Expertinnen führender Beratungsstellen zu rechter Gewalt zeigen sich gegenüber CORRECTIV alarmiert über das Ausmaß der Fälle bei der AfD. Im direkten Vergleich mit anderen Parteien konnte CORRECTIV weder bei Linken oder Grünen noch bei der CDU/CSU, SPD oder FDP Ähnliches ausmachen.

Die meisten Urteile ergingen in den vergangenen zwei Jahren – die AfD scheint die verurteilten Täter in ihren Reihen zu dulden. Gegenüber CORRECTIV äußerte sich der AfD-Bundesverband dazu nicht, auch die 14 verurteilten AfD-Mandatsträgerinnen und -träger äußerten sich nicht oder nicht konkret.

Politikerin zieht Verschärfung des passiven Wahlrechts in Betracht

Nach aktueller Rechtslage erlischt das passive Wahlrecht erst bei Verurteilung wegen eines “Verbrechen” mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr – erst dann wird automatisch auch ein politisches Mandat entzogen. Das sind per Definition alle Straftaten ab schwerer Körperverletzung, sexuellem Missbrauch, Totschlag, Raub oder Meineid. Ausgenommen ist ein breites Spektrum an Gewalttaten, die als “Vergehen” gelten.

Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU im Bundestag, äußert sich klar zu Politikerinnen und Politikern, die mit Gewalttaten aufgefallen sind: “Diese erachte ich persönlich für die Ausübung eines öffentlichen Amtes für ungeeignet.” Auf dem Spiel stünde laut des Juristen nichts Geringeres als das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Die Institutionen der parlamentarischen Demokratie könnten Schaden nehmen.

Für Clara Bünger, die als Obfrau der Linken im Rechtsausschuss des Bundestags sitzt, steht ebenfalls der Erhalt der Demokratie auf dem Spiel. “Diesem übergeordneten Interesse dienend, kann eine Verschärfung des passiven Wahlrechts in Betracht gezogen werden”, sagt Bünger. Eine Garantie dafür, dass antidemokratische Personen in machtvollen Positionen damit ausgeschlossen würden, schaffe das jedoch nicht.

Pressekontakt:

Till Eckert
CORRECTIV Reporter
till.eckert@correctiv.org
0171/4079360

Quelle:Trotz Verurteilung im Amt: Mindestens 11 AfD-Mandatsträger sind Gewalttäter


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