Unbefristetes Berufsausübungsverbot als Religionslehrer in Liechtenstein

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Dornbirn/Vaduz (ots) – Gilt das Verhältnismässigkeitsprinzip in Liechtenstein nicht?

Nach Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel muss sich nun Pfarrer Thomas Jäger an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Es ist leider unumgänglich, die Entscheidung der liechtensteinischen Regierung von einer Gerichtsinstanz außerhalb von Liechtenstein überprüfen zu lassen. Obwohl mehrfach vorgebracht und beantragt, wurde von liechtensteinischen staatlichen Einrichtungen die Einhaltung konkreter rechtstaatlicher Grundsätze weiter verweigert und das unverhältnismässige unbefristetes Berufsausübungsverbot in Bezug auf seine Lehrtätigkeit als Religionslehrer weiter aufrechterhalten. Dies, obwohl die Rechtslage in Liechtenstein hierzu eindeutig wäre und den Erlass eines unbefristeten Berufsausübungsverbots als Religionslehrer nicht zulässt.

Was bisher geschah: www.pfarrer-jaeger.de (http://www.pfarrer-jaeger.de)

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Dr. Anton Schäfer LL.M.
Städtle 13 / Postfach 782
Office@ABGB.li
9490 Vaduz / Liechtenstein

Quelle:Unbefristetes Berufsausübungsverbot als Religionslehrer in Liechtenstein


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