Urteil Rückforderung von Ausschüttungen: Rückforderungsklage erfolgreich abgewehrt

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Esslingen am Neckar (ots) –

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 28.08.2023, Az. 12 C 17/23, hat das Amtsgericht Bottrop die Klage des Insolvenzverwalters gegen einen geschädigten Anleger auf Rückzahlung haftungsrelevanter Ausschüttungen aus der Einlage des Anlegers vollumfänglich abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der geschädigte Anleger ist damit nicht verpflichtet, erhaltene Ausschüttungen aus einem geschlossenen Fonds in Höhe von insgesamt 828,89 Euro sowie die durch die gerichtliche Rückforderung des Insolvenzverwalters entstandenen weiteren Kosten zurückzuzahlen.

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
0711-9308110
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Quelle:Urteil Rückforderung von Ausschüttungen: Rückforderungsklage erfolgreich abgewehrt


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