Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben in Gruppe 3 Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung

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WIESBADEN (ots) – Nach der am 10. März 2021 im Bundesanzeiger verkündeten Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben nun auch Personen, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

“Ich begrüße die Regelung sehr”, erklärt Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel. “Der Schutz von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ist von großer Wichtigkeit.”

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.

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Quelle:Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben in Gruppe 3 Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung


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